Minijob in D neben Hauptjob in FR

Hallo an alle,

angenommen jemand würde als Grenzgänger (wohnhaft in Deutschland, arbeitet aber mit französischem Arbeitsvertrag in Frankreich) in Frankreich bei der Firma „Sieghfried Johann Mustermann France S.A.S.“ als Angestellter arbeiten und bekommt monatlich seinen französischen Lohnzettel. Krankenkasse, Sozialabgaben, Arbeitslosengeld etc. werden brav in Frankreich entrichtet. Lohsteuer muss man in Deutschland zahlen, weil das nach Doppelbesteuerungsabkommen D-FR im Wohnort entrichtet werden muss. Man macht also seinen Steuererklärung in D-land und zahlt dort seinen Einkommenssteuer.
Soweit so gut.

Nun stellt sich mir die Frage ob diese Person z.B. einen 400 Euro Job in Deutschland annehmen darf? Eigentlich sollte das kein Problemn sein. ABER angenommen der Inhaber der deutschen Firma wäre auch der Inhaber der französischen Firma, also den Hauptjob bei „Sieghfried Johann Mustermann France S.A.S.“ und den 400 Euro Nebenjob bei „Sieghfried Johann Mustermann Deutschland GmbH“.

Würde man bei der jährlichen Einkommensteuererklärung in Erklärungsnot kommen? Oder muss man überhaupt etwas erklären, denn den 400-Euro Minijob muss man eigentlich nicht in der Einkommensteuererklärung angeben, korrekt?

Wäre das die selbe Konstellation als würde man in Deutschland seine Vollzeitstelle bei dem selben Arbeitgeber haben als den zusätzlichen 400-Euro Minijob? Das geht meines Wissen ja nicht wirklich, weil es sonst auf die Sozialversicherungsbeträge angerechnet werden würde. Allerdings zahlt die Person in meiner Beschreibung sämtliche Sozialversicherungsbeträge in die französischen Kassen (Arbeitnehmer Beiträge an die Krankenkasse, Renten- und Pflegeversicherung usw.).

Es interessiert mich einfach, weil ich das System nicht ganz verstehe. Kann es mir jemand erklären?

Danke und
LG Jasmin

Hallo,

wenn der Arbeitgeber einmal in F aitzt und einmal in D, dann sind das auch zwei verschiedene Arbeitgeber. Auch wenn sie vielleicht dem gleichen Eigentümer gehören.

In der Steuer taucht der Minijob nicht auf. Also nirgendwo ein Problem.

Viel Glück

Barmer