Minijob in Elternzeit (Arbeitgeber fragen)?

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin seit 2000 bei meinem Arbeitgeber (Versicherungsfirma) angestellt. Unsere Tochter ist 2010 geboren, so das ich jetzt für drei JAhre in Elternzeit gegengen bin. Würde aber trotzdem gerne einen Minijob an der KAsse annehmen (MArktkauf oder Real). Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten wenn diesbezüglich nichts im Vertrag steht. Konkurenz wäre es ja nicht.

Vielen Dank für die Antworten.

Hallo Lilli,

zunächst herzlichen Glückwunsch zur Geburt Eurer Tochter! Ich wünsche ihr, dass ihr nur Gutes in ihrem Leben begegnet!

Doch nun zu Deiner Frage:
Während der Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis weiter, lediglich die Hauptpflichten ruhen (Arbeit auf Deiner Seite, Geld auf der Seite des Arbeitgebers).
D.h., alle anderen Pflichten bleiben bestehen, unter anderem auch Deine Loyalitätspflicht Deinem Arbeitgeber gegenüber.
Das ist natürlich ein unbestimmter Rechtsbegriff, daher steht darüber oft in einer Regelung des anzuwendenden Tarifvertrags etwas. Welcher Tarifvertrag gilt bei Euch?

Ein weiterer Aspekt wäre: Hat Dir Dein Arbeitgeber (die Versicherungsfirma) während der Elternzeit einen Minijob angeboten, oder hast Du bei Deiner Firma danach gefragt?

Mir sind keine arbeitsgerichtlichen Entscheidungen zu diesem Thema bekannt, aus dem Bauch heraus würde ich allerdings sagen, dass ich selbst diese Konstellation gem. den Regelungen bei der Aufnahme einer Nebentätigkeit behandeln würde (aber wie gesagt: ungesichert!)

Hoffentlich konnte ich Dir etwas weiterhelfen.

Lieber Gruß
Wolfgang

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

unabhängig von Ihrem Arbeitsvertrag gilt § 15 Abs. 4 Satz 3 und 4 BEEG zwingend:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html
Sie müssen Ihren AG (vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages) ausdrücklich fragen. Die Anfrage muß den zusätzlichen AG, Art der Tätigkeit, Umfang der Tätigkeit und Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage beinhalten.
Der (Erst-)AG muß innerhalb von vier Wochen antworten und hat nur einen eng begrenzten Rahmen zur Ablehnung („dringende betriebliche Gründe“).
Es empfiehlt sich, diese Angelegenheit schon möglichst frühzeitig grundsätzlich mit dem AG zu besprechen, damit nicht bei einer konkreten Anfrage durch Ausschöpfung der Vier-Wochen-Frist der Zusatzjob weg ist.
Die Aufnahme einer Tätigkeit bei einem anderen AG ohne diese Zustimmung des Haupt-AG kann u. U. ein Grund zur fristlosen Kündigung sein - auch wenn es „nur“ ein 400-€-Job ist.

&Tschüß
Wolfgang
P.S.: Nicht vergessen: Als 400-€-Jobberin sind sie eine normale AN’in mit Anspruch auf LFZ und bezahlten Urlaub. Diese Ansprüche können nie durch Arbeitsvertrag aufgegeben werden. Dies ist vor allem bei den von Ihnen genannten potenziellen Zweit-AGs zu beachten. Die schummeln da nämlich gerne.

Hallo,
rein rechtlich weiß ich es nicht genau. Sicher ist sicher, grad weil es keine Konkurrenz ist, gibt es wohl keine Probleme.
Gruß

Guten Tag,

während der Elternzeit kann bis zu 30 Stunden / Woche gearbeitet werden § 15 Abs. 4 BEEG.
Das ist zunächst, auch wegen der Logik des § 15 Abs. 5 BEEG ein Job beim eigenen AG. Um bei einem anderen AG zu arbeiten bedarf es der Zustimmung § 15 Abs. 4 Satz 3 BEEG.
Kann der eigene AG einen solchen reduzierten TZ Job nicht bieten, muss er die Tätigkeit bei einem anderen AG - gerade hier ohne Wettbewerbsproblematik - genehmigen.
Wenn beim eigenen AG auf Grund der Anfrage eine 400 Euro Job geboten wird, darauf achten, dass diese reduzierte Tätigkeit nur für die Dauer der Elternzeit befristet wird!

BEEG = Bundes Erziehungsgeld und Elternzeit Gesetz

Alles Gute
Achim

Es gibt da Rechtsprechung, wonach man den AG fragen muß wg. Nebenjob.
Würd da lieber den sicheren Weg wählen.

Hallo Lilli,

gemäß § 15 Absatz 4 Bundeselternezitgesetz bedarf es bei einer Nebentätigkeit während der Elternzeit der Zustimmung des Arbeitgebers.
Gruß
Brigitte
Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin seit 2000 bei meinem Arbeitgeber (Versicherungsfirma)
angestellt. Unsere Tochter ist 2010 geboren, so das ich jetzt
für drei JAhre in Elternzeit gegengen bin. Würde aber trotzdem
gerne einen Minijob an der KAsse annehmen (MArktkauf oder
Real). Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten wenn
diesbezüglich nichts im Vertrag steht. Konkurenz wäre es ja
nicht.

Vielen Dank für die Antworten.

hallo,

Elternzeit ist für das Kind, deshalb nimmt man diese
und nicht um eine zweite Arbeitstelle anzunehmen.

Falls der Chef etwas merkt, könnte er Schadensersatzansprüche gegen Sie stellen, weil er ja weiterhin den Job für Sie freihält.

Mit lieben GRüssen Andrea und alles Gute für