Minijob in Midijob umwandeln

Hallo,
ein Arbeitnehmer ist in einem Minijob beschäftigt und verdient 400 EUR. Nun soll das Arbeitsverhältnis in einen Midijob umgewandelt werden (Gleitzone 401 - 800 EUR).

Wie sieht es da vertragsrechtlich aus? Muss nun ein Aufhebungsvertrag gemacht werden und ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt werden? Denn es wurde ja ein spezieller Arbeitsvertrag für Minijobber abgeschlossen?

Danke im Voraus.

MFG
Dave

Hallo

Wie sieht es da vertragsrechtlich aus? Muss nun ein
Aufhebungsvertrag gemacht werden und ein neuer Arbeitsvertrag
aufgesetzt werden?

Nein. Eine Vertragsergänzung, die sich mit den Änderungen beschäftigt, wäre ausreichend.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Das könnte über eine sogenannte Änderungskündigung abgewickelt werden.

Siehe auch hier, um was es sich dabei handelt:

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsre…

mfg

Ennlo

Flüssiger als Wasser
Hi

Das könnte über eine sogenannte Änderungskündigung abgewickelt
werden.

Das wäre aber vollkommen überflüssig, wie LeoLo schon völlig korrekt geantwortet hat.

Gruß
Guido

Hallo Guido,

Entschuldige vielmals, dass meine Internetverbindung nicht mehr Zeitgemäß ist und somit zum Zeitpunkt meines Klicks auf „Antworten“ diese Antwort nun mal noch nicht zu sehen war. :frowning:((((

Daher nochmals: Bitte um Vergebung, dass ich kein High-Speed Internet habe.

mfg

Ennlo

1 Like

:smile:)
Hallo ennlo,

LeoLos Beitrag von 06:49 war bis 18:05 nicht zu sehen gewesen?

Da ist „kein High Speed Internet“ ja schon echtes vornehmes Understatement, möcht’ man meinen :smile:)

Fröhlichen Gruß und nix für ungut.

Annie

1 Like

Den Rat mit der Änderungskündigung finde ich garnicht mal schlecht. Habe ich noch nie von gehört.

Denn eine Änderungskündigung und einen Midijob-Vertrag bekommt man fertig als Muster im Netz zu kaufen.

Einen Ergänzungsvertrag muss man als juristischer Laie sicher von einem Rechtsanwalt individuell anfertigen lassen?

Habe ich noch nie von gehört.

Ja, warum wohl?

Einen Ergänzungsvertrag muss man als juristischer Laie sicher
von einem Rechtsanwalt individuell anfertigen lassen?

Streng genommen bedarf es nicht einmal der Schriftforrm!

Was aber ist an einem:
Mit Wirkung zum 01.09.2012 ändern sich folgende Arbeitsbedingungen:
-Arbeitszeit
-Knete
Unterschrift 1 Unterschrift 2

sooo kompliziert?

sooo kompliziert?

nein, danke für die netten tipps :wink:

Hallo A.A.

Ich werde nicht behaupten, eine Antwort nicht gesehen zu haben, wenn sie nicht wirklich schon gelistet war.

Und als ich auf Antworten klickte, stand da definitiv nur die Eingangsfrage.

mfg

ennlo

Hi!

Und als ich auf Antworten klickte, stand da definitiv nur die
Eingangsfrage.

Ändere doch mal die Bildschirmauflösung von den derzeit 40x10 Pixel *duckundwech*

Gruß
Guido

Nasenbär :wink:

Lass uns aber hier schluss machen, damit die Hauptanfrage nicht unübersichtlich wird.

Mir reicht meine Anbindung so, aber reite bitte nicht so darauf herum. :wink:

Hallo David,

Offizielle Vordrucke für allgemeine Verträge mußt Du nicht einmal kaufen. Es darf keine Werbung sein, aber trete einer ( ordentlichen ) Gewerkschaft bei.

mfg

Ennlo

Hallo Ennlo,
es geht ja nicht um mich, sondern um eine fiktive Person und diese Person ist Arbeitgeber :wink:

Trotzdem danke…

gruss
david

Hallo David,

Wäre die Person Mitglied in einer Gewerkschaft, dann hätte sie für den vermutlichen Prozentpunkt am Bruttolohn auch notfalls rechtlichen Support.

Die Person ist nicht gehindert, Dieses nachzuholen.

Ein arbeitsrechtlicher Nachteil darf ihr dadurch nicht entstehen.

Man sollte allerdings bedenken, dass man seiner Gewerkschaft auch in mageren Zeiten treu bleibt und zudem die AGB ließt, ab wann ein Mitglied vollen Support erhält…

EEs ist nicht verboten, eine Mitgliedschaft gegenüber dem AG nicht zu erwähnen.

Gewerkschaft und so
Hi!

Wäre die Person Mitglied in einer Gewerkschaft, dann hätte sie
für den vermutlichen Prozentpunkt am Bruttolohn auch notfalls
rechtlichen Support.

Ea mag Gründe geben, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein, der rechtliche Support ist eindeutig ein Grund, den man NICHT wählen sollte.

Man wird (auch in den gaaanz tollen Gewerkschaften) keine freie Wahl des Anwalts haben, in der Regel wird man nicht mal von einem echten Anwalt betreut, zumindest nicht am Anfang eines Streits.

Die Kompetenz vieler Rechtssekretäre ist freundlich gesagt ungenügend Ich habe hier schon mal erwähnt, dass ich bei einem Termin vorm Arbeitsgericht die Hinzuziehung eines Anwalts davon abhängig mache, wer den streitenden Arbeitnehmer vertritt …

Wenn man sich rechtlich absichern möchte, bietet sich 1000 mal mehr eine Rechtschutzversicherung bei einer vernünftigen Versicherung an. Die kostet auch nicht die Welt und ist entgegen der Vertretung einer Gewerkschaft brauchbar.

EEs ist nicht verboten, eine Mitgliedschaft gegenüber dem AG
nicht zu erwähnen.

Manchmal ist es sogar notwendig.

Gruß
Guido

Wie gesagt: Es gibt Gründe für eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, aber die rechtliche Vertretung sollte man hinten anstellen!

Da hier aber ja kein AN gefragt hat …

Hallo

es geht ja nicht um mich, sondern um eine fiktive Person und
diese Person ist Arbeitgeber :wink:

Dann wäre es eben der AG-Verband.

Gruß,
LeoLo