Hallo,
ein Arbeitnehmer ist in einem Minijob beschäftigt und verdient 400 EUR. Nun soll das Arbeitsverhältnis in einen Midijob umgewandelt werden (Gleitzone 401 - 800 EUR).
Wie sieht es da vertragsrechtlich aus? Muss nun ein Aufhebungsvertrag gemacht werden und ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt werden? Denn es wurde ja ein spezieller Arbeitsvertrag für Minijobber abgeschlossen?
Entschuldige vielmals, dass meine Internetverbindung nicht mehr Zeitgemäß ist und somit zum Zeitpunkt meines Klicks auf „Antworten“ diese Antwort nun mal noch nicht zu sehen war. ((((
Daher nochmals: Bitte um Vergebung, dass ich kein High-Speed Internet habe.
Offizielle Vordrucke für allgemeine Verträge mußt Du nicht einmal kaufen. Es darf keine Werbung sein, aber trete einer ( ordentlichen ) Gewerkschaft bei.
Wäre die Person Mitglied in einer Gewerkschaft, dann hätte sie für den vermutlichen Prozentpunkt am Bruttolohn auch notfalls rechtlichen Support.
Die Person ist nicht gehindert, Dieses nachzuholen.
Ein arbeitsrechtlicher Nachteil darf ihr dadurch nicht entstehen.
Man sollte allerdings bedenken, dass man seiner Gewerkschaft auch in mageren Zeiten treu bleibt und zudem die AGB ließt, ab wann ein Mitglied vollen Support erhält…
EEs ist nicht verboten, eine Mitgliedschaft gegenüber dem AG nicht zu erwähnen.
Wäre die Person Mitglied in einer Gewerkschaft, dann hätte sie
für den vermutlichen Prozentpunkt am Bruttolohn auch notfalls
rechtlichen Support.
Ea mag Gründe geben, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein, der rechtliche Support ist eindeutig ein Grund, den man NICHT wählen sollte.
Man wird (auch in den gaaanz tollen Gewerkschaften) keine freie Wahl des Anwalts haben, in der Regel wird man nicht mal von einem echten Anwalt betreut, zumindest nicht am Anfang eines Streits.
Die Kompetenz vieler Rechtssekretäre ist freundlich gesagt ungenügend Ich habe hier schon mal erwähnt, dass ich bei einem Termin vorm Arbeitsgericht die Hinzuziehung eines Anwalts davon abhängig mache, wer den streitenden Arbeitnehmer vertritt …
Wenn man sich rechtlich absichern möchte, bietet sich 1000 mal mehr eine Rechtschutzversicherung bei einer vernünftigen Versicherung an. Die kostet auch nicht die Welt und ist entgegen der Vertretung einer Gewerkschaft brauchbar.
EEs ist nicht verboten, eine Mitgliedschaft gegenüber dem AG nicht zu erwähnen.
Manchmal ist es sogar notwendig.
Gruß
Guido
Wie gesagt: Es gibt Gründe für eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, aber die rechtliche Vertretung sollte man hinten anstellen!