Minijob - kann im AV Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgeschlossen?

Der Arbeitgeber hat Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgeschlossen. Ferner wird der bezahlte Urlaubsanspruch ausgeschlossen.

Sind solche Ausschlüsse vor dem Arbeitsgericht haltbar?

Hallo, resi1607,

nein! Geringfügig Beschäftigte haben die gleichen Rechte wie vollzeitig beschäftigte Arbeitnehmer. Daher haben sie Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub für die Dauer von mindestens vier Wochen pro Jahr sowie auf Entgeltfortzahlung in Fällen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Alles Gute für die Zukunft wünscht dir
tueffi