Guten Morgen,
mal angenommen, jemand habe einen Minijob, in dessen Arbeitsvertrag zum Verdienst folgender Passus stünde:
„Herr XY erhält einen monatlichen Bruttoverdienst in Höhe von 400€/ einen Stundenlohn von 8€. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zur Zeit 11,6 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung“.
Nun hat der AN zwischendurch wohl unregelmäßig gearbeitet (also es gab Wochen, in denen er nur 2 Stunden arbeiten musste, andere, in denen er 15 Stunden gearbeitet hat und teils auch mal einen ganzen Monat, in dem er zu Hause bleiben konnte). Es wurden durchgehend die Stunden zwar aufgeschrieben als Anwesenheitsnachweis, aber auch durchgehend 400€ ausgezahlt.
Nun nehmen wir an, der AG sei am letzten Freitag gekommen und habe gesagt: ok, ich brauche Sie dann bis Januar nicht mehr. Sie können zu Hause bleiben. Ich habe keine Arbeit mehr (gleichzeitig habe er einen Praktikanten für den gleichen Arbeitsbereich eingestellt).
Der AN ist mit diesem Vorgehen nicht einverstanden und besteht weiter auf der monatlichen Zahlung (jedenfalls solange keine Kündigung eingegangen ist).
Hat er einen Anspruch auf diese Zahlung?
Ich persönlich denke schon, denn es gibt ja eine fest genannte wöchentliche Arbeitszeit und dass dann auf einmal keine Arbeit da sein sollte, liegt ja im unternehmerischen Risiko des AG.
Wie seht ihr das?
Danke für jede Hilfe und
Gruß
Shannon