Minijob Lohnsteuerabrechnung

Hallo, ich habe ein Nebenjob begonnen auf 450 Euro, nun hat mir der Arbeitgeber nur
430 Euro ausgezahlt, wobei ich irgendwas mit Verzicht auf Rente unterschrieben habe.
Zudem die Frage, auf der Lohnsteuerberechnung steht auf der Linken Seite was mit 860 Euro

Meine Frage, woher kann man wissen ob der Arbeitgeber die Arbeit als Minijob beim Finanzamt angegeben hat und nicht als Teilzeitjob, was ja verheerend wäre

danke

Dann sei doch mal so gut und zeige die Abrechnung im Bild, Namen usw. kannst du ja unkenntlich machen.

Wenn Du einen „normalen“ 450 € Job hast, die Möglichkeit eigene Rentenbeiträge dafür zu bezahlen verneint hast, dann wird von den 450 € nichts mehr abgezogen.
Alle Abgaben zahlt der Arbeitgeber.

Und der muss sich auch um die Anmeldung, übrigens nicht beim Finanzamt, kümmern.

MfG
duck313

Hallo

Es sind da nirgendwo Abzüge gemacht worden.
Die 860 Euro sind das Jahreseinkommen. Demnach hast du also schon zum zweiten Mal Lohn erhalten. Diese Summe wird sich jeden Monat - wenn du zu gleichen Bedingungen weiterarbeitest - um 430 Euro erhöhen.

Er zahlt keine 450 Euro, sondern nur 430 Euro. Vielleicht vergleichst du das mal mit dem, was in deinem Arbeitvertrag steht.

Wäre es nicht, weil es auf solch ein niedriges Einkommen einfach keine Steuern gibt. Oder höchstens 2 % Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer abwälzen kann, was er hier aber offensichtlich nicht macht.

Was ins Geld geht, das sind die Sozialversicherungsbeiträge, die wären aber wesentlich höher. Da zahlt der Arbeitnehmer bei einem normalen Job ca. 20 % seines Lohnes.

Erkennen kann man es, wenn die Abzüge auf der Lohnabrechnung aufgeführt sind. Sie müssen da aufgeführt sein.
Bei dir ist da aber nichts aufgeführt.

Viele Grüße

Hallo,
Du hast einen 430,00€ Job, so sagt es jedenfalls die Gehaltsabrechnung, die dann auch vollkommen korrekt ist.
Der Begriff 450,00 € -Job kommt daher, dass eben Taetigkeiten bis 450,00 € zu den geringfügigen Beschaeftigungen zählen, deshalb
Nennt man im Sprachgebrauch alle diese Beschaeftigungen so.
Gruß
Czauderna

Wie die Beschäftigung bei der Sozialversicherung angemeldet worden ist, steht auf dem Protokoll der Anmeldung, das Du auch bekommen, dann nicht verstanden und entweder abgeheftet oder vermutlich weggeworfen hast.

Die Anmeldung der Beschäftigung beim Finanzamt, die Voraussetzung dafür ist, dass man die Abrechnung überhaupt durchführen kann, weil man ohne diese Anmeldung keine ELStAm-Daten bekommt, enthält keine Angaben über die Sozialversicherungspflicht der Beschäftigung.

Schöne Grüße

MM

  • ach ja, und weil es eine schöne, ausführliche DATEV-Abrechnung ist, kann man auch im Kopf der Abrechnung (ziemlich oben rechts) das Feld „BGRS“ sehen. Das bedeutet „Beitragsgruppenschlüssel“, und die Schlüsselung 6-5-0-0 ist genau die, die für eine pauschal verbeitragte und versteuerte geringfügige Beschäftigung aka „Minijob“ gebraucht wird.

MM

Warum steht in der Abrechnung der AG-Anteil von 120,60 € ?

Wie kommt das beim Lohn von 430 € zustande ?

Entweder müssten es 134,55 € sein ( 31,29 %) oder noch viel weniger, wenn es sich um eine Aushilfstätigkeit handelt, die von vorneherein auf max. 3 Monate beschränkt wäre. Was ja die Formulierung in der Abrechnung als „Aushilfstätigkeit“ andeuten könnte.

MfG
duck313

hab da was übersehen !
120,60 € sind der Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers.

13 % + 15 % von 430 € = 120 €
Woher kommen die 60 Cent ?

Servus,

nein. Da steht nämlich SV-AG-Anteil. Und der müsste sein:

15% RV = 64,50 €
13% KV = 55,90 €

Total = 120,40 €

q.e.d.

Pauschale Lohnsteuer, Unfallversicherungsbeitrag und ggf. U1 und U2 werden an dieser Stelle nicht ausgewiesen.

Schöne Grüße

MM

  • das sind übrigens alles Dinge, bei denen der Arbeitgeber zumindest, wenn er mit DATEV abrechnet, keinen „Fehler“ machen kann. Er kann die einzelnen Werte, die auf der Abrechnung stehen, nämlich überhaupt nicht beeinflussen - eingegeben werden nur die Stammdaten des Arbeitnehmers, die Lohnart und der Betrag, den Rest macht die Maschine. Und die macht bei DATEV keine Fehler - es gibt viele Leute, die darüber schimpfen, dass bei DATEV alles so lange braucht. Aber man muss der „Alten Tante“ zugute halten, dass sie Dinge immer erst dann an die Öffentlichkeit lässt, wenn sie fehlerfrei funktionieren. Dass es bei Anwendungen für Lohnabrechnung und FiBu überhaupt Fehler gibt, habe ich erst gelernt, als ich nicht mehr mit DATEV gearbeitet habe.

Im gegebenen Fall ist mit dem Beitragsgruppenschlüssel 6-5-0-0 bereits alles entschieden, was der Arbeitgeber entscheiden kann.

Schöne Grüße

MM

Danke Dir !
Ich habe mich da völlig verirrt.

also mal Ganz dünn auftragen, ich habe bis auf die Abrechnungen vom Arbeitgeber nichts erhalten, wenn dann hefte ich es auch ab.
Die Anmeldung bei der Sozialversicherung bekomme ich vom Chef oder von einer Behörde?

Servus,

die Anmeldung selber ist ein elektronischer Vorgang. Das Protokoll zu dieser Anmeldung bekommst Du mit der ersten Lohnabrechnung oder vorher (je nachdem, wie die Personalstelle organisiert ist), von dem, der Dir auch die Lohnabrechnungen gibt: z.B. Sachbearbeiter Personal, Vorgesetzter, Teamsekretär usw. usw.

Schöne Grüße

MM