Minijob, mündlicher Vertrag und Kündigungsfrist

Hallöchen,

hab seit dieser Woche einen Minijob im CallCenter-Bereich. Der Vertrag wurde mündlich geschlossen, ein schriftlicher sollte folgen. Bisher haben sie noch keinerlei Daten von mir erhalten.
Nun mußte ich in der kurzen Zeit feststellen, dass diese Art der Arbeit ganz und gar nichts für mich ist. Einarbeitung ist gleich 0 und ich soll mir alles selbst aneignen. Zudem hab ich festgestellt, dass der Job neben dem Studium zu viel ist, ich schaff es zeitlich nicht die Stunden anzusammeln (es wurde mündlich vereinbart, dass sich die Arbeitszeiten nach meinen Möglichkeiten richten, hab ich sogar schriftlich per Mail).
Gibt es eine Kündigungsfrist? Wenn ja, wie lange? Bei 2 Wochen zum Monatsende wär ich jetzt schon zu spät dran, oder? Kann ich möglichst schnell aus dem Arbeitsverhältnis kommen? Muß ich eine schriftliche Kündigung schreiben, selbst wenn mir bezüglich des Arbeitsverhältnisses nichts schriftliches vorliegt?

Gruß eure anische

würde dir empfehlen, obwohl du wohl keinen Arbeitsvertag hast, eine Kündigung mit 14-Tage-Frist, zu schreiben und wenn der AG evtl. Schwierigkeiten machen würde, dann weiße ihn darauf hin, dass er dich, auch bei einem geringfügiger Beschäftigung, hätte der Bundesknappschaft, bzw. Krankenkasse melden und dir diese Meldung aushändigen müssen. Wirst sehen, dann kommst du ohne Weiteres von diesem Job weg, ohne dass dir Nachteile entstehen werden.

Mfg
Uwe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

danke für die Antwort. Ich hoffe ja nicht, dass es da Schwierigkeiten gibt. Ich will weder ihm was böses noch - so schätz ich ihn ein - er mir. Nur für den Fall der Fälle weiß ich jetzt auch bescheid.

Vielen Dank

Gruß anische

Hallo, guten Tag,

leider weiss ich es nicht ganz genau, empfehle im Netz noch etwas zu goggeln oder vielleicht weiss es ja hier jemand genau.
Ich würde ganz klar sagen, dass ich das nicht machen will, zumal die (schriftliche) Zusage wegen Arbeitszeit nicht eingehalten wurde. Wenn man dann auf 1 oder 2 Wochen Weiterarbeit besteht, würde ich das machen und dann tschüss…
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die auf Weiterarbeit bestehen, zumal nichts unterschrieben ist und die Firma ja eine Zusage nicht eingehalten hat.

Tut mir leid, dass ich nicht mehr helfen kann.

Viel Glück

Waltraud Wagner

Hi Anische,

sorry, daß ich erst heute antworte, kam gestern nach einer Odyssee über Paris und Basel aus London endlich nach Hause - Aschestaub…
Also: Normalerweise hast Du noch Probezeit und innerhalb der Probezeit kannst Du ohne Angabe von Gründen sofort kündigen.

Gruß, Eva

Hallo Eva,

danke für die Antwort. Hoffe, du hast nicht zu lang festgesessen?
Frage: Hab ich auch Probezeit, wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt bzw. keine Probezeit expizit vereinbart wurde? Und wenn ja, wie lange dauert diese Probezeit? 6 Wochen mit 2 Wochen Kündigungsfrist?

Gruß Susi