Hallo,
ich suche diese Seite auf in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann.
Ich habe eine Frage zum Thema Zuschläge und Kündigungen im Minijob.
Wenn es sich bei einem Minijog um eine pflegerische Tätigkeit handelt wo die Hauptarbeitszeit Samstag Nacht und Sonntags liegt. Was passiert mit den normalen Zuschlägen, also Nachtzulage, Wochenendzulage, Feiertagzulage etc?
MUSS der Arbeitgeber diese Zuschläge dann auch zahlen oder sind die freiwillig und kann er einen Minijob-Mitarbeiter fristlos mündlich kündigen, für einen Grund der nicht nachvollziehbar ist und wo es im schlimmsten Fall auch eine Abmahnung getan hätte? Wie werden die Urlaubstage berechnet wenn man nicht pauschal jede Woche zwei oder drei Tage arbeitet sondern z. B. 40 Std. im Monat?
Bedanke mich schon jetzt für Ihre Antworten.