Minijob neben einem Teilzeitjob zulässig?

Guten Tag,

ist es zulässig neben einer ‚normalen‘ Teilzeitbeschäftigung von 23 Wochenstunden einen Minijob (geringfügige Beschäftigung auf 400 Euro Basis) anzunehmen?

Herzlichen Gruß

Frank

Hallo,

ist es zulässig neben einer ‚normalen‘ Teilzeitbeschäftigung
von 23 Wochenstunden einen Minijob (geringfügige Beschäftigung
auf 400 Euro Basis) anzunehmen?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Lesenswert -> http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

MfG

zulässig, aber der steuerliche status…
mmmh. natürlich darfst du arbeiten.

die frage ist, ob deine zweite tätigkeit dann steuer- und abgabentechnisch als 400€ job zählt. das wage ich zu bezweifeln. könnte ja sonst jeder daher kommen und bei seinem arbeitgeber 400€ jeden monat am fiskus vorbeibringen.

für die zweite tätigkeit mußt du imo eine klasse 6 steuerkarte beim finanzamt holen und dann wird ein schuh drauß.

ps streiche alle „Du“ gegen allg. „man“

Wieso DAS denn?!
Hi!

die frage ist, ob deine zweite tätigkeit dann steuer- und
abgabentechnisch als 400€ job zählt. das wage ich zu
bezweifeln.

Wieso DAS denn?

könnte ja sonst jeder daher kommen und bei seinem
arbeitgeber 400€ jeden monat am fiskus vorbeibringen.

KLAR! Genau das ist der Sinn eines Minijobs!
Deshalb wurde seinerzeit die unbeliebte 630,- DM-Regelung durch die Minijobs wieder abgelöst!!

für die zweite tätigkeit mußt du imo eine klasse 6 steuerkarte
beim finanzamt holen

Der Minijob-AG wird pauschalieren und schlimmstenfalls die pauschale Steuer abwälzen, was bei 2% aber marginal ist.

und dann wird ein schuh drauß.

Manchmal bin ich geneigt, auf Dieter Nuhr zu verweisen…

LG
Guido

http://www.minijob-zentrale.de

aha
hallo guido,
ich habe dir nicht geglaubt, bis ich es selbst gelesen habe. danke für den link.

…auch wenn mir die ein oder andere regelung unsinnig dabei erscheint, so ist es wohl doch geltendes recht.

mfg christian