Minijob Nebenverdienst krankenversichert Mann Beam

Ich habe folgende Frage an die Sozialversicherungsexperten hier in der Runde, zu der ich trotz entsprechenden Recherchen im Internet keine Antworten gefunden habe und die Aussagen einer Krankenkasse sind bisher leider auch nicht eindeutig.
Meine Bekannte war bisher Hausfrau mit selbständiger Nebentätigkeit mit einem Gewinn von ca. 50-100€ pro Monat. Ihr Mann ist Beamter und die Bekannte kann aufgrund mehrerer Vorerkrankungen nicht in die private Krankenversicherung ihres Mannes wechseln und ist deshalb freiwillig gesetzlich versichert. Der zu zahlende Beitrag wurde bisher anteilig aus dem Gehalt ihres Mannes und ihres monatlichen Gewinns berechnet (berücksichtigt wurde eine Kinderpauschale).
Nun hat sie die Möglichkeit für 400,00€ einen Minijob zu bekommen. Als Gehalt würde sie 250€ plus eine Übungsleiterpauschale in Höhe von 150€ gezahlt bekommen.
Eine Familienversicherung kann sie nicht abschließen, wie sieht das dann mit der Krankenversicherung aus (immer im Hintergrund, dass ihr Mann Beamter ist) ?
Bleibt der frühere Krankenkassenbeitrag bestehen oder hat sie die Möglichkeit als Geringverdienende in einen günstigeren Tarif zu rutschen und /oder selbst pflichtversichert zu sein? Wird eventuell dann auch der Nebenverdienst berücksichtigt?
Oder anders formuliert: Besteht eine Möglichkeit mit den Einkünften aus der Nebentätigkeit und dem „400,00€-Job“ pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden?

Hallo,
wenn folgende Punkte erfüllt sind, ist die Übungsleiterpauschale steuerfrei und zählt nicht als Arbeitsengelt:

http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_lst.htm….

Versicherungspflicht als Arbeitnehmer tritt nur ein, wenn das Entgelt aus einer einer (oder mehreren) Beschäftigung(en) über 400 Euro liegt.

Die selbständige Tätigkeit zählt hiebei nicht.

Wenn die Übungsleiterpauschale die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllt, bleibt es auch bei einem 400-Euro-Job bei der Einstufung nach dem Ehegatteneinkommen. In der Krankenversicherung führt der 400-Euro-Job nicht zu höheren Beiträgen (da der Arbeitgeber bereits Pauschalbeiträge zahlt), in der Pflegeversicherung kann der 400-Euro-Job zu höheren Beiträgen führen.

Eine Anmerkung am Rande: der Ehemann hatte bei Beginn der Beamtentätigkeit sehr wahrscheinlich eine Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Versicherung. Die Einstufung nach dem Ehegatteneinkommen erfolgt nur, wenn der Ehegatte privat versichert ist.

Gruß
RHW