Minijob -> Notebook bekommen

Hallo an alle!

Wie sieht es aus, wenn als Student mit 400-Euro-Minjob, vom AG angeboten wird, dass man ein Notebook zum Arbeiten für zuhause bekommt (ca. 1800 Euro Wert)?
Das Notebook dürfte man dann behalten, wird aber an geleisteten Stunden abgerechnet, die man schon vorgearbeitet hat.

Ist das rechtens? Müssen dafür keine Steuerabgaben bezahlt werden? Und wie sieht es denn aus, wenn der Student das Unternehmen verlässt? Dann gehört das Notebook ja dem Mitarbeiter taucht aber ja nicht mehr im Unternehmen auf.

Gruß PHANTOM

Servus,

da gibts zwei Möglichkeiten:

(1) damit leben, dass mit diesem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Sachbezug die 400-€-Grenze überschritten wird, also auf den gesamten Lohn die entsprechenden Abgaben fällig werden, ferner der Arbeitgeber sich ggf. um einen neuen 400-€-Jobber umsehen wird.

(2) Danke sagen, das Gerät nach Hause nehmen und sich drauf verlassen, dass der Arbeitgeber schon wissen wird, was er macht und wie er das verbucht.

Möglichkeit (2) ist natürlich furchtbar verboten, aber wenn die Leute im Krieg nichts Schlimmeres täten als mit Notebooks bezahlen, hätten wir doch eigentlich eine ganz angenehme Welt, oder nicht?

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Okay, ich habe mir das fast schon gedacht, dass somit etwas am Fiskus vorbeigeschoben wäre, und das wollen wir ja nicht.

Denn (1) wäre ja sehr schädlich für einen Studenten mit 400-Euro, da dann das ganze Jahr versteuert werden würde + u.U. Probleme mit Kindergeld, Bafög, Krankenkasse.

Und (2) muss auch nicht sein.
Aber das bedeutet, dass Firmenlaptops (meistens ja geleased), die privat verwendet dürfen, „Eigentum der Unternehmung“ ist und sozusagen nur „verliehen“ werden?

Gruß PHANTOM

hallo phantom!
was willst du denn gerne erreichen? oder was willst du genau wissen? martin hat deine frage schon beantwortet. du hast also die wahl wie du damit umgehen willst.

unsere laptops wurden nie geleast. wir haben die gekauft und abgeschrieben fertig (wegen dem geringen betrag).
wenn ein unternehmen dir etwas zur verfügung stellt dann doch dafür das du deine arbeit machen kannst mit verleihen hat das in erster linie nicht viel zu tun.
leasing ist ein nutzrecht mit einer kaufoption.
in der regelt bezahlt ein unternehmen die leasingrate (in dieser zeit ist er besitzer) und mit zahlung der schlussrate (option) geht das geleaste objekt in den eigentum über.

lg

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Hallo Julia,

hallo phantom!
was willst du denn gerne erreichen? oder was willst du genau
wissen? martin hat deine frage schon beantwortet. du hast also
die wahl wie du damit umgehen willst.

Ich stehe vor folgendem Problem. Ich habe ein paar Stunden zu viel gearbeitet und ich kann das über 400 Euro nicht mehr entlohnt bekommen, da ich bald mein Praxissemester starte.
Also brauche ich eine Möglichkeit das „umzuwandeln“, ohne dass ich Probleme mit Kindergeld, stud. KV u.ä. bekomme. Der Vorschlag war ein Notebook, aber das will ich nicht, da ich das ja dann versteuern müsste und zu Problemen kommen könnte mit Einkommensgrenzen.

Aber mittlerweile sehe ich keine andere Möglichkeit als das Geld auf einmal auszahlen zu lassen, oder?

unsere laptops wurden nie geleast. wir haben die gekauft und
abgeschrieben fertig (wegen dem geringen betrag).
wenn ein unternehmen dir etwas zur verfügung stellt dann doch
dafür das du deine arbeit machen kannst mit verleihen hat das
in erster linie nicht viel zu tun.

Hm, wenn das Notebook gleich komplett abgeschrieben wird, wo ist dann das Problem? Die abgeschriebenen Rechner können doch dem Unternehmen gegen einen kleinen Betrag abgekauft werden, oder?

Gruß PHANTOM

ich sagte nicht das die gleich komplett abgeschrieben werden (ordnungsgemäß 3 jahre)

welchen vorschlag macht dein chef dir denn? hast du die monatlichen 400 euro ausgeschöpft und hast du mal alles in diesem jahr hochgerechnet um festzustellen ob du überhaupt über die grenze kommst das jahr ist jetzt schliesslich fast vorbei?

ehrlich gesagt ich verstehe das problem nicht wirklich. sorry :o)

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Hallo Julia,

dann bin ich mal etwas konkreter: es geht um ca. 2800 Euro für 2008; habe ein gutes Stundengehalt :smile: Und damit + meine Zinsen, Rendite, Dividenden bin ich auf jeden Fall über den Grenzen drüber (stud. KV, Kindergeld für das gesamte Jahr).
Zeitlich abbauen kann ich die Stunden auch nicht, da ich fest zu Zeiten zugeteilt bin. Und somit besteht das Problem, dass ich die irgendwie im nächsten halben Jahr von dieser Summe herunter muss.

Chef hat vorgeschlagen Tankgutschein oder Notebook. Aber beim Ersten baue ich nur ca. 300 Euro ab, und das Zweite ist wie ich nun gelernt habe nicht wie es sein sollte.

Verstehst du jetzt mein Problem? Und dem AG will ich das sicher nicht einfach so überlassen, will das Erarbeitete auch bekommen.

Gruß PHANTOM

Servus,

auch der Benzingutschein ist ein Sachbezug, mit genau den gleichen Folgen wie das überlassene Notebook.

Ob es Punkte im Himmel dafür gibt, wenn man die Sache so kreuzehrlich angeht, kann vielleicht Dein Pfarrer sagen.

Schöne Grüße

MM

Hallo.

Aber der Benzingutschein ist, wenn er unter einer gewissen Grenze liegt meines Wissens legal. Man darf wohl nur keinen Betrag in Euro daraufschreiben, sondern eine Anzahl an Liter Benzin.

Gruß PHANTOM

Hallo,

er kann Dir doch auch ein bereits abgeschriebenes Notebook geben. Ist ja nach drei Jahren nicht wirklich alt. Buchwert (also der Wert in der Buchhaltung nach der Abschreibung hat ja nichts mit dem realen Wert zu tun) Wenn er dann noch Drucker und diverses anderes - bereits in der Buchhaltung abgeschriebenes - Kleinzeug oben drauf legt, kommst auch auf Deine Kosten.

Wenn Du Dir das Geld auszahlen lässt, machst vielleicht beim Kindergeld Verlust, weil Du das dann zurückbezahlen musst.

Ansonsten, würde ich nicht päpstlicher als der Papst sein.

Gruß
Ingrid

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Servus Ingrid,

der Buchwert hat in diesem Fall nichts, ich wiederhole nicht die Bohne mit der Bewertung des Sachbezuges zu tun.

Der Sachbezug wird hier zum gemeinen Wert angesetzt.

Warum sollte es einen Einfluss auf den Wert eines Gegenstandes haben, dass dieser vorher in irgendwelchen Büchern irgendwie behandelt worden ist? Es ist mir noch nie gelungen, einen Gebrauchtwagen auf 1,00 € runterzuhandeln, bloß weil er vor dem Verkauf fünf Jahre lang betrieblich genutzt worden ist.

Schöne Grüße

MM

Hi PHANTOM,

ich möchte dir zu bedenken geben, dass ein Notebook was dir überlassen wird und schon gebraucht ist, bestimmt nicht 1.800 Euros wert ist, egal wie hoch dein AG intern das mit deinem Arbeitslohn „verrechnen“ will.
Wäre also „ein schlechtes Geschäft“.

Gruß
BT

Hallo.

Ja, das sehe ich genauso. Ein Notebook das ganz abgeschrieben wäre (3 Jahre alt) ist nicht mal mehr die Hälfte wert. Zudem sind bis auf ganz wenige Ausnahmen alle solche Produkte geleased.
Wenn dann will ich natürlich ein Neues haben.

Guten Rutsch ins Neue Jahr!
Gruß PHANTOM

Servus,

vergess das mit dem Leasing. Entweder das Notebook ist geleast, dann darf es niemand mal eben so behalten. Oder es ist nicht geleast, dann kann der Eigentümer damit tun, was er möchte.

Schöne Grüße

MM

Richtig, deswegen will ich, dass ein neues Notebook gekauft und mir überlassen wird.

Gruß PHANTOM