Minijob oder Geringfügige Beschäftigung?

Hallo ihr,

angenommen ein Student nimmt einen Job an, der die 400 Euro nicht überschreiten würde- müsste er sich eine Lohnsteuerkarte beschaffen?
Wäre es dann ein Minijob oder eine Geringfügige Beschäftigung?

Es wäre sicher clever, wenn der Student es einrichten könnte, dass es ihm auf seine spätere Rente angerechnet würde.
Müsste er von den nur bis zu 400 Euro etwas abgeben?
Wie sieht es mit dem Freibetrag aus, das wäre innerhalb dessen.

Oder anders gefragt, wie sollte dieser Student es einrichten, dass es formal korrekt und auch für ihn optimal ist?

Vielen Dank,

Spotvolta

hi,

als student bist du sicherlich bereits krankenversichert (familie oder du zahlst selber 55 EUR mtl.), wenn dein job nicht mehr als 20h / woche ist, sollte bei mehr als 400 EUR die lohnsteuerkarte das einzig richtige sein.

ist auch nicht weiter dramatisch, da bei summen zwischen 400 und 800 EUR kaum abgaben anfallen (gleitzone bzgl. sozialabgaben und lohnsteuer erst ganz spät oder sogar null).

bsp. student, steuerklasse I, brutto 500 EUR, Abzug nur 25,07 Rente, da du nicht in der Arbeitslosenversicherung einzahlst (als student steht man dem arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung), steuer fällt nicht an.

bei 600,- sinds 42,71 abzug
bei 700,- sinds 60,36
bei 800,- sinds 78,00

genaue rechnungen bei: http://www.kgo.de/steuerrechner.html
hier aber gedanklich KV, PV und AV immer weglassen.

viel spass beim arbeiten:

showbee

Hallo Showbee,

danke für Deine Antwort!
Was aber bei mir dennoch unklar bleibt, angenommen der Minijob der Person übersteigt die 400 E Grenze nicht.
Braucht sie eine Lohnsteuerkarte für diese Tätigkeit, oder vielmehr- ist es sinnvoll, dass sie sich eine beschafft dafür? (Wegen der späteren Rente?)

Vielen Danke und Gruss
Spotvolta

hi,

unter 400 muss nicht, da minijob. alles geht pauschal. sinnvoll, durchaus:

wie gesagt, studenten sind nur in der RV versichert (19,5%) und das sind weniger als 25% (pauschale für minijob). problem: die 19,5% teilen sich arbeitnehmer und arbeitgeber, bei der 25% variante zahlt alles der arbeitgeber.

wenn man nun mit dem AG verhandelt, kann man bei höherem brutto mehr netto rausholen und gleichzeitig spart der AG.

mfg vom

showbee

p.s. bsp:

minijob 400 + 25% = 100 —> netto AN = 400, aufwand AG = 500
lst-karte nur RV, brutto 455,58 --> RV = 88,84 —> netto AN = 411,16, aufwand AG = 500!

11 euro haben oder nicht?!

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Hallo Showbee,

danke für Deine Antwort, hat mir wirklich sehr geholfen!!*

Lieben Gruss,
Spotvolta