Sorry, ich hatte gestern schon mal die Frage eingestellt,
sie wurde verschoben und ich finde sie nicht mehr wieder:smile:
Weiß jemand den Unterschied, zwischen Mini- oder Midijob, auch
Niedringlohnbereich genannt?
Ich habe nämlich die Wahl,
kann leider das für oder wider nicht beurteilen.
Liebe Grüße
Brigitte
Hi!
Kurz:
Minijob bis 400€, pauschale Abgaben für den AG iHv 30%, keine Ansprüche des AN aus den Sozialversicherungen (es sei den, man stockt freiwillig die RV auf)
Gleitzone >400€ bis 800€, ermäßigte Beiträge für die SV, dafür auch Ansprüche. ABER: Steuerpflicht nach LStKarte!
oder hier
http://www.minijob-zentrale.de
LG
Guido