Minijob oder Sozialversicherungspflicht?

Folgende Situation: ein Arbeitnehmer beginnt am 29. eines Monats ein eigentlich sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Darf der Arbeitgeber dann die ersten Tage nur als Minijob abrechnen, oder muß er von vornherein sozialversicherungspflichtig anmelden?
Danke für die Antwort!

Meiner Meinung nach kann der AG das ganze auf 2 Arten abwickeln:
entweder AV ab 29. durchgängig bis ?, dann wäre es von Anfang an Sozialversicherungspflichtig
oder aber AV vom 29.-31. AV als geringfügig Beschäftigter und dann ab 01. des nächsten Monats AV für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Hundertprozent sicher bin ich allerdings nicht, weil das bei uns noch nie Thema war, geschweige denn vorgekommen ist.
Gruß

Hallo Bones,
vielen Dank für die Antwort. Kann er sich aussuchen wie das läuft oder der AN?
Gruß, Limu

Grundsätzlich kann sich der AG aussuchen, was er für Verträge schließt. Eingeschränkt wird er letztlich durch das, was der zukünftige AN mitmacht (von rechtlichen Vorgaben einmal abgesehen)