Minijob ohne Vertrag mündlich- Gehalt steht aus

Hallo! Ich hatte bereits einige nebenberufliche Minijobs, kenne mich allerdings nur mit solchen aus, die mit Vertrag- zumindest mit Anmeldung bei d. Knappschaft- begonnen und ausgebübt wurden.

Anfang Dezember nahm ich einen minijob an, ich warte bis heute auf:

VERTRAG; ANMELDUNG und … (jezt das schlimmste: ) BEZAHLUNG!

Welche Handhabe habe ich

  • kann ich das GEhalt anmahnen- zählen normale Nachfragen per Email schon als „Mahnung“?

-Kann ich einfach kündigen, bzw. MUSS ich überhaupt schriftlich kündigen- wenn es sich um einen Mündlichen Vertrag handelt, der leider bis jezt nie in Schriftform gebracht wurde.

Bei der Knappschaft hab ich nachgehört. ich wurde dort nicht angemeldet- wie es auch besprochen wurde.

Ich befürchte, weitere ARbeitsstunden, die ich leisten Könnte, auch nicht bezahlt zu bekommen.

Was passiert wenn ich einfach nicht mehr erscheine- mich ruft schließlich auch keiner zurück oder so… theoretisch hätte ich ja Bescheid geben wollen…

Hallo,
auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag!
Sie haben alle Rechte (und Pflichten) eines normalen Arbeitnehmers - genauso wie ihr Arbeitgeber. Sprechen Sie mit Ihrem AG und erklären Sie ihm diese Fakten. Wenn dann keine Reaktion erfolgt, suchen Sie sich einen Anwalt o.ä. Treffen Sie keine eigenmächtigen Entscheidungenn -wie z.B. Arbeitsverweigerung oder so-Machen Sie alles schriftlich - keine mündlichen Absprachen oder Zugeständnisse. Besorgen Sie sich zu dem Gespräch mit dem AG einen Zeugen, der mit dabei ist! So sind Sie auf der sicheren Seite.
Ich wünsche viel Glück… siebengebirgler

Vielen Dank!

Hallo, ja dann arbeiten sie nicht offiziell. Das geht natürlich gar nicht. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Ich würde den Chef ansprechen und darüber informieren. Sollte er nicht einlenken und eine Versäumnisse nachholen, dann gehen sie zum Arbeitsamt und melden das. Die erläutern ihnen dann auch alle weiteren Schritte. LG

Hallo Dannyni,
diese Nichtanmeldung deines Arbeitgebers stellt eine Straftat dar, das ist nämlich Schwarzarbeit. Dir ist zu raten dort nicht mehr zu arbeiten bis eine Anmeldung erfolgt ist, denn sonst machst du dich mit strafbar, weil du jetzt davon weißt. Dem Firmeninhaber würde ich dies genauso mitteilen. Er sollte aus Angst vor den Folgen dir wenigstens den Lohn bezahlen. Wenn nicht bleibt dir nur der Rechtsweg. Deine Chancen sind gut, wenn die gearbeiteten Stunden von dir dokumentiert wurden. Dem Arbeitgeber droht übrigends eine saftige Strafe.
Ich würde so vorgehen:

  1. schriftlich mitteilen, dass ich nicht mehr komme, weil keine Anmeldung bei der Minijobzentrale erfolgt ist und dies dann Schwarzarbeit wäre und du dich nicht strafbar machen möchtest;
  2. schriftlich eine Frist setzen bis wann der ausstehende Lohn in der Höhe ??? zu zahlen ist; wird diese Frist nicht eingehalten den Arbeitgeber von weiteren rechtzlichen Schritten in Kenntnis setzen;
  3. sollte keinerlei Reaktion des Arbeitgebers in der gesetzen Frist erfolgen, würde ich einen Anwalt einschalten und den alles weitere machen lassen, zusätzlich sollte man eine Anzeige des Arbeitgebers in Erwägung ziehen, wegen Schwarzarbeit;
    Ich hoffe ich konnte helfen, viel Erfolg Deel

Vielen Dank für Deine Antwort.

Das hätte mich fast gerettet- das Mit der Schwarzarbeit wäre ein Grund gewesen, wenigstens nicht mehr zu erscheinen…( Zur INfo: ich arbeite nur am Wo-ende, einige STunden-aber immerhin, das läppert sich ja)
Vorhin hab ich bei der Knappschaft genau nachgehört: Der A G muss einen innerhalb von 6 Wochen anmelden, und diese 6 Wochen sind nicht rum! LEIDER.
Erster ARbeitstag war vor genau 4 Wochen. Ich habe folgende Befürchtung:

  1. Die wissen das ganz genau- und planen uns ( weil sie nicht die erwartete Kohle gemacht haben, KOnzept gescheitert ist) uns ( 2 personen) nächste Woche zu „Kündigen“- natürlch AUCH nür mündlich. Und dann- zahlen die einfach GARNIX mehr. . weder für Janu. noch für Dez.Was soll ich bloss machen- jeztt schon Geld per Mail anmahne, bzw. ankündigen, dass ich am Wo-ende nicht kommen, wenn das Geld nicht bis FR auf Konto ist.? Jeder sagt was anderes- keiner kennt sich aus. . L G M

Hallo Dannyi,
eine Anmeldung des Arbeitgebers ist vor der ersten Aufnahme des Arbeitnehmers notwendig, das gilt auch für Minnijobber. Dafür sind die sog. Sofortmeldungen zu machen. Außerdem muss dir ein Duplikat dieser Anmeldung ausgehändigt werden. An deiner Stelle würde ich bei berechtigten Zweifeln dieser Arbeit nicht mehr nachgehen.
In deinem speziellen Fall hast du Angst davor, weil du am Wochenende wieder eingeteilt sein könntest, also Freitag einen Anruf bekommst, dass du arbeiten sollst, verstehe ich das richtig? Da würde ich dann dem Arbeitgeber sagen, dass du nicht kommen kannst, weil er dich nicht angemeldet hat, ich würde ihn einfach mit den Fakten konfrontieren und gleichzeitig den ausstehenden Lohn einfordern, zunächst eben mündlich. Kann sein dass er dich dann nicht weiter beschäftigen wird, aber gegen geltendes Recht hat er sowieso schon verstoßen. Oder bist du immer fest eingeteilt am Wochenende? Allein diese Arbeitszeitabsprache stellt einen, wenn auch mündlichen Vertrag dar. Ich rate dir wirklich dort nicht mehr hinzugehen und sofort schriftlich den ausstehenden Lohn einzufordern bzw. auf einer sofortigen Anmeldung bestehen, Lohn einfordern und dann wieder weiterarbeiten, wenn du es willst.
Viel Erfolg Deel