angenommen jemand ist Rentner. Er nimmt einen Minijob über 200 € monatlich an.
Der Minijob wird bei der Minijobzentrale angemeldet.
Dem Arbeitgeber werden 5 % Rentenversicherung, 5 % Krankenversicherung und 0,14 % Umlage 2 für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft berechnet.
angenommen jemand ist Rentner. Er nimmt einen Minijob über 200 € monatlich an. Der Minijob wird bei der Minijobzentrale angemeldet. Dem Arbeitgeber werden 5 % Rentenversicherung, 5 % Krankenversicherung und 0,14 % Umlage 2 für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft berechnet.
Ist das korrekt?
Ja, alles andere würde zu Ungleichbehandlungen führen ;o)
Den Prozentsätzen nach müsste es ein Minijob im Privathaushalt sein; ich hab in meinem Leben noch keinen Privathaushalt kennen gelernt, der aus der U1 raus fällt. Weil hier müsste ja auch die 30-Arbeitnehmer-Grenze gelten.
Der Rentner wahrscheinlich nicht, da er wohl auch mal krank wird und dann auf die Lohnfortzahlung setzt.
Dass mit dem Rentenbeitrag und der U2-Umlage sieht er wohl nicht so ein, weil er schon Rentner ist und auch nicht schwanger werden kann. Aber so ist das eben bei Solidargemeinschaften und Pauschalisierungen. Da wird nicht immer auf Einzelschicksale abgestellt.