Hallo,
ich bin Student übe einen Minijob aus (347€) und bin über meinen Vater versichert. Nun habe ich ein Jobangebot bekommen bei dem ich als Selbständiger anfangen könnte(aus Provisions-Basis).
Fragen:
Wie viel Geld darf ich zusätzlich verdienen ohne zusätzliche abgaben zu machen und ich weiterhin über meinen Vater versichert bleibe?
Was hätte ich sonst noch für Abgaben?
Und was müsste ich bei meiner Steuererklärung angeben?
Wenn man selbstrständig ist muß man sich selbst versichern da steigen einem die Krankenkassen auf´s Dach,und wenn es über die 400 Euro Basis geht muß alles nachversteuert werden, leider habe ich keine erfreulicheren Nachrichten. Dies sind Erfahrungen aus meinem langjährigen Selbstständig sein.
sorry - aber wenn du über deinen Vater versichert bleiben willst, kannst du die Idee mit der Selbständigkeit abhaken. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann musst du eine Gewinnerzielungsabsicht haben - d. h. du willst damit Geld verdienen. Ab diesem Moment musst du dich selber krankenversichern, sei es gesetzlich oder privat. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen. Natürlich hättest du am Anfang ggf. betriebliche Ausgaben und könntest den Gewinn so relativ weit absenken, dass du erst mal keine oder nur wenig Steuern zahlen müsstest. Aber die Krankenversicherung müsstest du auf jeden Fall zahlen. Diese Frage hätte dir der „Spezialist“, der dich auf die Idee der Selbständigkeit gebracht hat, aber zuerst mal beantworten sollen. Kleiner Tipp…wenn einer will, dass du (freiberuflich, selbständig) für ihn arbeitest, oder für ein Unternehmen, dann sollte er dir da grundsätzlich schon mal Hilfestellung geben. Ansonsten…lass die Finger davon. Wenn du Versicherungen vermitteln willst (davon gehe ich jetzt mal aus, weil du mich angefragt hast), dann solltest du dir ein seriöses Unternehmen suchen. Ich verstehe dass das Geld als Student verlockend wäre, aber so einfach ist das Geschäft heutzutage auch nicht mehr und es gibt viele Unternehmen, die dich auf die Straße setzen, wenn du deinen Bekannten- und Freundeskreis abgeklappert hast und danach kein Geschäft mehr kommt. Seriös ist es nur, wenn man dir einen Kundenbestand bietet, aus dem du ein gewisses Einkommen sicher generierst, so dass du wenigstens deine monatlichen Fixkosten gedeckt bekommst und auch noch was für zwischen die Zähne hast. Ansonsten lieber weiter studieren und über Vater versichert bleiben, ein guter Studienabschluss bringt dir auf Dauer mehr Einkommen, als du jetzt mit einer schnellen Selbständigkeit erzielen wirst.
Ich hoffe ich konnte dir helfen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
eigentlich nicht, denn mit beginn der tätigkeit bist du selber verischerungspflichtig. und theoretisch dürftest du nur ca 8000 € verdienen ohne steuern zu bezahlen, aber das ist hteoretisch, weil das ergebinis von den einnahmen und ausgaben abhängig ist. das zu versteuernde einkommen ist die grenze.
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Hallo, diese Fragen, sind mit 3 Sätzen nicht zu beantwortet.
Im Studium sich bereits ein selbständiges Geschäft aufzubauen ist das Beste, was man in dieser Zeit beginnen kann, um sich eine sichere Zukunft zu sichern.
Es sollte ein Geschäft sein, mit dem man ein passives Einkomme erarbeiten kann.
Selbständig angestellt mit Provision ist oft sehr schwierig. Wenn selbständig, dann richtig. Es gibt genügend Angebote.
Zu Den konkreten Fragen: Du solltest nicht fragen, wieviel darf ich verdienen, um bei meinem Vater versicht zu bleiben, sondern, wie kann ich soviel verdienen, daß ich alle Kosten locker selbst tragen zu können.
Kosten für Selbständige sind z.B.Einkommenssteuern. Versteuert wird der Gewinn (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn)
Diese Angaben sind Grundlage für die Steuererklärung, aber das ist der 2. Schritt.
Gern weitere Fragen.
na dann fange doch erst mal als Kleinunternehmer an. Google das bitte mal. Krankenkasse dealt mit Dir bei rund 200 Eur, bei der Rente kannst Du Dich befreien lassen. Steuern bist Du dann frei, nur nicht unbegrenzt. Liegt wohl bei 1800 EUR je Monat.
Viel ERFOLG wünscht
Wolfgang
ich bin Student übe einen Minijob aus (347€) und bin über
meinen Vater versichert. Nun habe ich ein Jobangebot bekommen
bei dem ich als Selbständiger anfangen könnte(aus
Provisions-Basis).
Fragen:
Wie viel Geld darf ich zusätzlich verdienen ohne zusätzliche
abgaben zu machen und ich weiterhin über meinen Vater
versichert bleibe?
Was hätte ich sonst noch für Abgaben?
Und was müsste ich bei meiner Steuererklärung angeben?
Hallo Peter Pan,
im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung gelten folgende k.o Kriterien:
die Beitragsfreiheit ist weg, wenn mehr als 18 Stunden in der Woche gearbeitet wird
die Beitragsfreiheit ist weg, wenn jemand Angestellte hat
die Beitragsfreiheit ist weg, wenn das Gesamteinkommen der betreffenden Person 365 € im Monat (2010) überschreitet. Ausnahme: ein Minijob ist erlaubt bis 400 € im Monat.
Bei einem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ist die Einkommensgrenze also 365 € monatlicher Gewinn.
Wird nun Minijob mit selbständiger Tätigkeit verbunden, dann ist 400 € im Monat die Grenze für beides zusammen. Wenn der Minijob nun mit 347 € im Monat vorhanden ist, bleibt für die selbständige Tätigkeit noch ein monatlich mögliches Volumen von 18 € Gewinn. (bei insgesamt unter 18 Stunden die Woche Arbeit).
Wird die Grenze überschritten, kannst Du Dich selber in der studentischen Krankenversicherung absichern - zu einem sehr günstigen Tarif, oder aber für rund 140 € freiwillig versichern…Klär das bitte mit Deiner Krankenversicherung…
Beim Finanzamt müßtest Du eine Einkommensteuererklärung abgeben und vor allem das Formular „Anlage G“ oder Anlage S ausfüllen - je nachdem, was du machst - und Deinen Gewinn dort angeben.
Du kannst Dich dann noch entscheiden, ob Du im Umsatzsteuerrecht der Regelbesteuerung unterliegen willst oder ob Du eine Kleinunternehmen nach § 19 UStG führen willst - also ohne Mehrwertsteuer arbeitest.
Du siehst, wenn Du selbständig werden willst, hast Du eine Menge Verwaltungsarbeit, rechtliche Vorschriften zu beachten (die Du im besten Fall auch alle verstehst…), eine Menge Entscheidungen zu treffen und bist für alles selbst verantwortlich. Eine Anstellung kann da weniger belastend sein, vor allem wenn mit der Bezahlung der zusätzliche Verwaltungsaufwand nicht mit berücksichtigt wird.
Bedenke bitte auch, dass bei vielen beruflichen Tätigkeiten einige rechtliche Vorschriften existieren, an die sich Selbständige halten müssen!
Viel Glück,
Birgitt Torbrügge
Mit dem Thema Selbständigkeit kennen ich mich bei der Einkommensteuererklärung nicht aus.
Die Einkünften aus dem Minijob müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Zusätzlich muss für die selbständige Tätigkeit eine buchhalterische Einnahmen und Ausgaben Aufstellung gemacht werden, aus der sich der steuerliche Gewinn berechnet.
Mit Sicherheit gibt es eine Grenze des „Hinzuverdienstes“ bzw. des eigenen Einkommens des Sohnes an dem der Sohn nicht mehr beim Vater mitversichert ist, sondern sich selbst kranken- und pflegeversichern muss.
Diese Grenze kann bei der Krankenkasse des Vaters leicht erfragt werden.
die Minijob-Einkommensgrenze (400€/Monat) darfst Du meines Wissens nicht überschreiten, sonst müßtest Du Dich selbst versichern und würdest ganz normal gemäß Lohnsteuerkarte besteuert, mit sämtlichen Lohnnebenkosten.
Die meisten Arbeitgeber melden mitlerweile die Lohnsteuerkarten direkt ans Finanzamt. Du bekommst einen Ausdruck, den Du für Deine Steuererklärung verwenden kannst.
Fragen:
Wie viel Geld darf ich zusätzlich verdienen ohne zusätzliche
abgaben zu machen und ich weiterhin über meinen Vater
versichert bleibe?
nun ja, minijob ist eben nur einer bis 400euro verdienst. was darüber ist, ist dann bestenfalls ein midijob (bis 800euro); darüber dann ein „normales“ beschäftigungsverhältnis (also angestellter).
Was hätte ich sonst noch für Abgaben?
die üblichen - steuer, sozialversicherungen (je nach beschäftigtenstatus)
Und was müsste ich bei meiner Steuererklärung angeben?
alles, was verdient wurde. das fa interessiert, wieviel man im jahr verdient hat, was man warum an versicherungen etc. absetzen kann, um dann die steuer vom zu versteuernden einkommen festzusetzen.
die sozialversicherungen interssieren sich dafür, welche soz.vers.-beiträge entrichtet wurden und ob nicht ggfs. der status des beschäftigten zu wechseln ist.
wer „offiziell“ als minijobber arbeitet/arbeiten läßt und nebenher deutlich mehr verdient/verdienen läßt, macht sich der hinterziehung von sozialversicherungsbeiträgen strafbar.