Minijob - Sozialvers.nachzahlung für Arbeitnehmer?

Huhu,

wir reden hier von einem 400 Euro Job, bzw. zweien.

Ist eine Vertragsklausel in Ordnung, die besagt, dass der Arbeitnehmer alle anfallenden Abgaben übernehmen muss, falls die 400 Euro überschritten werden und die Abgaben nachgezahlt werden müssen? Auch wenn die Arbeitgeber von dem jeweils anderen wissen? Oder gerade WEIL sie es wissen?

Ich meine mich zu erinnern, dass letztens in einem Threat hier gesagt wurde, dass die Knappschaft bei einer Übertretung an die AG mit Nachzahlungen herantritt. Aber vielleicht habe ich da auch was total misverstanden:smile:

Liebe Grüße
Lockenlicht

Hallo

Käme erst einmal auf den vollständigen und konkreten Wortlaut der Klausel an.

Gruß,
LeoLo

Ah, alles klar, vielen Dank!

Die liegt gerade nicht vor. Es ist also generell nicht ausgeschlossen/unüblich?

Das hilft ja schon mal weiter.

Liebe Grüße
Lockenlicht

Hallo

Per se ausgeschlossen oder gar ungesetzlich ist es nicht.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Ist eine Vertragsklausel in Ordnung, die besagt, dass der Arbeitnehmer alle anfallenden Abgaben übernehmen muss, falls die 400 Euro überschritten werden und die Abgaben nachgezahlt werden müssen?

Der AG zahlt ja sowieso Sozialabgaben, ob 400-Euro-Job oder nicht. Es ist der Arbeitnehmer, der keine solchen zahlt, so lange der Lohn unter 400 Euro liegt. Und es ist der Arbeitnehmer, der sie andernfalls zahlen muss, mit oder ohne Klausel.

Wenn die AG voneinander wissen und die Sozialabgaben nicht rechtzeitig abziehen, könnte man theoretisch irgendwas daraus folgern, ich glaub aber eher nicht, der AN wusste schließlich auch von beiden.

dass die Knappschaft bei einer Übertretung an die AG mit Nachzahlungen herantritt.

Ja sicher, der kann die ausstehenden Sozialabgaben ja einfach vom Lohn abziehen. Das macht er doch immer, auch die Lohnsteuern zieht er ab und zahlt sie an das Finanzamt, obwohl das eigentlich eine Zahlung des Arbeitnehmers an das Finanzamt ist.

Viele Grüße