Minijob-Steuerkarte?

Hallo!

Ich arbeite in Vollzeit und habe jetzt ein Angebot von meinem Ex-Arbeitgeber für einen Zweitjob bekommen.
Es würde also so aussehen, dass ich höchstens 4 Mal im Monat nebenbei arbeiten würde und dadurch etwa maximimum 160 Euro im Monat dazu verdienen würde.

Wie sieht es aus mit Sozialversicherungsabgaben und Steuern?Bis 400 Euro zahle ich die doch nicht,oder doch??
Ich bin etwas verwirrt,weil ich im Internet einen Bericht zum Minijob gelesen habe, wo 2 % Steuern abgezogen werden.Das heisst aber, dass ich doch eine Steuerkarte brauche oder wie läuft das ab?
Muss ich dem Finanzamt irgendetwas mitteilen oder vorlegen?Oder meinem Hauptarbeitsgeber?
Muss mein Nebenarbeitsgeber mich krankenversichern lassen etc?
Und was wird tatsächlich von meinem gehalt des Nebenjobs angezogen?

LG,Annie

Hallo,

alles ganz einfach: der ag zahlt auf dein brutto 25% abgaben - darin sind die 2% steuern enthalten - du bekommst brutto für netto raus - geht ohne abgabe der steuerkarte - falls der ag auf die abgabe der steuerkarte besteht zahlt er 23% abgaben und du mußt den lohn über die klasse 6 versteuern - viel spass ! i.d.R. wird aber die pauschale methode mit 25% ag-belastung vorgezogen - alles andere wäre in deinem fall schwachsinn - für deine est-erklärung oder deinen erstjob hat das dann keinerlei auswirkungen…

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