ist es gesetzlich erlaubt, steuerfreie Zuschläge für Sonn-, Feiertags-und Nachtarbeit auch im Minijobbereich zu zahlen, auch wenn durch die Zuschläge die 400 € Grenze überschritten wird?
Und wie sieht es aus, wenn der Minijob zusätzlich zur eigentlichen Tätigkeit ausgeübt wird. Muss dann der Arbeitgeber die Entgelte anders versteuern?
Zuschläge, die steuerfrei sind, rechnen auch nicht zum Entgelt in der Sozialversicherung. Das heisst,hierdurch wird die Grenze von 400 € nicht überschritten. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge aus einem Stundenlohn über 25 € berechnet werden (§ 1 SvEV). http://www.gesetze-im-internet.de/svev/__1.html