Minijob: Stunden nachholen bei Krankheit

Liebe Experten,

ich bin verheiratet und studiere. Zusätzlich arbeite ich über einen öffentlichen Träger in einem Minijob im Bereich der Heilpädagogischen Frühförderung im Kindergarten.
Meines Wissens wird kein Krankengeld durch meine Krankenkasse (TKK) gezahlt, jedoch wird mein Verdienstausfall von meinem Arbeitgeber übernommen.
Im Kindergarten wird von mir verlangt das ich Stunden nachhole, die durch Krankheits- und Feiertage ausgefallen sind.
Kann mir jemand Auskunft darüber geben, ob ich arbeitsrechtlich dazu verpflichtet bin diese Stunden nachzuholen?

Herzlichen Dank für alle Antworten!

Hallo,

mir ist kein tarifvertrag o. ä. bekannt wonach man wegen Krankheit oder Feiertagen Stunden nachholen muss; egal ob Minijob oder Volltzeitbeschäftigung. Oder gibt es eine vertragliche Regelung? Wenn denn das so wäre müsste ich ja auch Stunden nachholen weil ich Urlaub genommen habe!

P.S. Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt diese auch nicht!
MfG

Hallo Malangeni,

bei einem regulären Arbeitsverhältnis würde nach 6 Wochen die Krankenkasse die Lohnfortzahlung vermindert weiterführen. Die ausgefallenen Arbeitsstunden werden
dabei nicht nachgeholt!
Wie die Regelung für Minijobs ist, kann ich dir leider nicht mitteilen - du solltest dir in jedem Fall Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holen. Wenn du über eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtschutz verfügst, ist für dich die anwaltliche Leistung kostenfrei.

Viel Erfolg, bustobaer

Hallo,
ein Minijobber hat die gleichen Rechte wie eine Vollzeitarbeitskraft. Also wenn Sie für die Krankheitstage eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt haben („gelber Schein“), brauchen Sie die Krankheitstage nicht nachzuarbeiten. Wenn dies der Arbeitgeber fordert, ist das unzulässig.
Viele Grüße… siebengebirgler

Du hast wie jeder 6 Wochen Lohnfortzahlung.
aber Achtung wirklich nur 6 Wochen und das auch bei einem Arbeitsunfall.

Hallo,

nein müssen Sie nicht !!!

Für den Fall, daß der Ag darauf besteht und Sie unter DRuck setzt:

ist folgendes bindend:
lt. TZbfG:

Arbeitsunfähigkeit
Ein Arbeitnehmer, der infolge eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig krank ist und dessen Krankschreibung voraussichtlich über seine Kündigungsfrist hinaus andauern wird, kann bei Auftragsmangel weder aus dringenden be­trieblichen noch aus personenbedingten Gründen entlassen werden (LAG Berlin 6 Sa 1547/99 v. 14.1.2000).

Ich hoffe somit geholfen zu haben.

Liebe Grüßevon Nonne213

Hallo,
leider kann ich in diesem Fall nicht weiter helfen, sorry :smile:
lg SN

Liebe Experten

ich bin verheiratet und studiere. Zusätzlich arbeite ich über
einen öffentlichen Träger in einem Minijob im Bereich der
Heilpädagogischen Frühförderung im Kindergarten.
Meines Wissens wird kein Krankengeld durch meine Krankenkasse
(TKK) gezahlt, jedoch wird mein Verdienstausfall von meinem
Arbeitgeber übernommen.
Im Kindergarten wird von mir verlangt das ich Stunden
nachhole, die durch Krankheits- und Feiertage ausgefallen
sind.
Kann mir jemand Auskunft darüber geben, ob ich
arbeitsrechtlich dazu verpflichtet bin diese Stunden
nachzuholen?

Herzlichen Dank für alle Antworten!

Hallo,

Die Rechtslage ist so, man arbeitet im Monat seine Arbeitsvertraglich zugesicherten Stunden, als Arbeitnehmer. Dafür bekommt man seinen Lohn. Sagen wir mal 30 Stunden im Monat.

Beispiel 1
Man hat 30 Stunden Arbeitsleistung erbracht und ist 20 Stunden krank. Dann sind die 20 Stunden krank, keine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, da sich diese fiktiv in der arbeitsfreien Phase befinden. Ergebnis: Kein Vorteil, kein Nachteil. Die heile Welt ist in Ordnung weil man ja den Lohn für seine 30 geleisteten Stunden bekommen hat.

Beispiel 2

Es existiert ein vorher (spätestens 4 Tage) oder im Arbeitsvertrag, festgelegter Arbeitsplan. Sagen wir die ersten 2 Wochen arbeiten und die 3. und 4 Woche definitiv frei. Jetzt ist man die ersten 2 Wochen krank. Dann muß der Arbeitgeber seiner Lohnfortzahlungspflicht nachkommen und die ausgefallene Arbeitszeit bezahlen. Das besagt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Vorteil: Man ist 4 Wochen zu Hause und bekommt 2 Wochen bezahlt. Nachteil: Der Arbeitgeber trägt sein geschäftliches Risiko wie immer allein und hat etwas weniger Gewinn in der Tasche. Heul, Heul, Heul, ganz groß. :wink:

Beispiel 3

Es gibt keinen vorher festgelegten Dienstplan oder im Arbeitsvertrag steht so ein Gefasel von Flexibilität usw. Was die Regel in der 400 € Ausbeuterbranche ist. Dann hat der Arbeitnehmer die A-Karte gezogen. Denn der Arbeitgeber kann dann, den Arbeitnehmer tatsächlich umdisponieren. Vorteil, der Arbeitgeber macht kein Minus. Nachteil: der Arbeitnehmer kommt seiner arbeitsvertraglichen Pflicht zur Erbringung von 30 Arbeitsstunden an anderen Tagen (Aber im gleichen!! Monat) nach.

Beispiel 4

Es existiert wie im Fall 3, Kein vorher festgelegter Dienstplan und der Arbeitnehmer ist den ganzen Monat krank. Dann muß der Arbeitgeber für 30 Stunden den Lohn laut Entgeltfortzahlungsgesetz zahlen, weil er ja das unternehmerische Risiko nicht!!! auf den Arbeitnehmer abwälzen kann und darf. Der Arbeitnehmer kann die Zeit auch nicht in einem anderen Monat „nacharbeiten“. Wenn der Arbeitsvertrag sich auf exakte Zahlen beruft wie z.B. „die Monatliche Arbeitszeit beträgt… Stunden“ oder „die Wöchentliche Arbeitszeit beträgt… Stunden“. Das bedeutet, dass wenn der Arbeitgeber sich solch einer Abweichung bedienen würde, dann verstoße er ja gegen einen Vertrag. Das wiederum ist in Deutschland bis jetzt noch verboten. Vertragsgesetz, Vertragsbruch.

Und wenn alles nicht hilft, Gewerkschaft eintreten und den kostenlosen Rechtsschutz genießen. In dem Falle hier wäre Ver.di das beste.

zu den Feiertagen:

Feiertage sind nur dann vom Arbeitgeber zu bezahlen, wenn in Folge des Feiertages, die an dem Tag geplante Arbeitszeit, ausfällt. Das betrifft dann aber nur das Beispiel 2. Umgekehrt muß der Arbeitnehmer aber nicht den Feiertag nachholen. In den anderen Fällen (1 und 3), schon.

Und zum Schluß mein Tipp, jammert nicht, klagt lieber.

Schließlich lebt da ein ganzer Industriezweig davon. :wink: :smile: :smile:

Hallo Malangeni,

meines Erachtens bist du dazu nicht verpflichtet. Du arbeitest zwar „nur“ als 400€-Jobber, aber du hast trotzdem ähnliche Rechte wie ein normaler Arbeitnehmer.

Wenn du an einem Tag, an dem du zum Dienst eingeteilt bist, krank bist, musst du die Zeit nicht nacharbeiten. Am dritten Tag musst du dich natürlich per Attest krank melden.

Wenn du z. B. immer Montags arbeitest, hast du am Pfingstmontag Feiertag - auch diese Zeit musst du nicht nacharbeiten. Schwieriger wird es, wenn du keine festen Arbeitszeiten hast, weil dein Arbeitgeber deine Stunden dann natürlich immer um Feiertage herum verteilen kann. Aber selbst das ist nicht in Ordnung. Nacharbeiten musst du die Zeit nicht.

Übrigens: Als 400€-Jobber hast du auch Anspruch auf gesetzlichen Urlaub. Bsp.: Du arbeitest 1 Tag pro Woche. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage. Also hast du einen Anspruch von 1/5*24 = 5 Tage Urlaub.

Viele Grüße
tinastar

Tut mir leid, bei Minijobs bin ich überfragt.

Bei minijobs kenne ich mich nicht so aus, aber allgemein ist es nicht so, dass mann krankheitsbedingte Ausfallstunden nacharbeiten muss.
Bernward

Hallo Malangeni,
ich Bereich der Minijobs kennen ich mich nicht 100%ig aus, aber warum sollten Stunden für Feiertage nachgeholt werden, wenn alle anderen auch frei hatten ?
Macht ja keinen Sinn.
Das Arbeitsstunden nachgeholt, nachgearbeitet werden müssen ist unüblich.
Im Normalfall wird eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den AG bezahlt, erst nach 6Wochen zahlt die Krankenkasse. Aber ob Stunden bei Minijobs nachgeholt werden müssen ist mir nicht 100%ig bekannt. Was steht in Deinem Arbeitsvertrag ? Wenn vorhanden.
gruß Brase

Hallo,das ist QUATSCH oder die Frechheit in höchster
Form.Warum?Weil Du genau so wie jedermann,welcher
heute einen Nebenjob oder 400,-€ Job ausübt,hast genau
so wie „normaler Arbeitnehmer“ bzw. der
Arbeitnehmer,welcher eben bei einer Vollzeitstelle
beschäftigt ist,hast den Anspruch auf
Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld und eben so das
KRANKENGELD.Das weiß ich mehr als jemand anders,da ich
es aus eigener Erfahrung miterlebt und weiter immer
noch erlebe.Bin selber Familienvater und über neben
meinem festen Job einen Nebenjob aus.Und all das was
die Lohnfortzahlung im Falle Krankheit oder eben
Urlaub betrifft.Da hast Du normalen Anspruch auf
Lohnfortzahlung.Sei Du krank oder möchtest Urlaub
haben.Der Arbeitgeber MUSS es BEZAHLEN.Ich erlebte es
wie gesagt am eigenen Leib.Es ist gesetzlich
GEREGELT.Solltest Du noch Fragen haben.Wegen
Urlaubsanspruch und etc. was den
Nebenjob betrifft.Schreibe mich kurz an.Kein
Thema.Innerhalb von 2-3Tagen kriegst Du die
Antwort.Konkret jetzt in dem Falle.Dein Arbeitgeber
MUSS Deine Ausfallzeit(vorausgesetzt Du reichst die
Krankmeldung rechtzeitig ein/ die ersten 1-
3Tage)bezahlen.Und auf
keinen Fall das Nachholen der Stunden von Dir
verlangen.

Gruß

Jörg