Hallo ich arbeite nun schon seit einem Jahr auf 400 Euro Basis in einem Geschäft. Sonst hatte ich fast immer eine Stundenzahl von 61 Stunden im Monat. Seit diesem Monat ist dies nun anders, nun habe ich nur noch 22 Stunden ( pro Monat) bekommen, angeblich mit dem Grund, dass ich die anderen von der Arbeit abhalte, wenn wir in der Spätschicht (17-20h) alleine sind und meine Aufgaben nicht erledige. Allerdings würde ich gut arbeiten, wenn ich tagsüber da wäre, sie haben mir nun allerdings nur Zeiten von 16-20h gegeben. Nur wie soll ich denn bitte mit 143 Euro Leben?
Kann man da irgendwas tun? Ich bin da echt verzweifelt Sie meinten auch schon, dass sie schon große Lust hatten mich rauszuschmeißen.
Hallo,
was steht in Ihrem Vertrag, wurde hier eine mtl. Stundenanzahl vereinbart??
Welche Arbeitszeiten wurden vereinbart??
Wurden Sie abgemahnt oder mündlich ermahnt???
Leider kann ich mit Ihren Aussagen nicht viel anfangen, es fehlen Fakten für eine Beantwortung.
ich gehe mal davon aus, dass in Deinem Arbeitsvertrag die Anzahl Deiner Arbeitsstunden sowie auch die Arbeitszeiten verbindlich vereinbart sind. Diese kann der Arbeitgeber dann nicht einfach willkürlich zu Deinen Ungunsten verändern. Wenn er das will, muss er unter Einhaltung bestimmter Rechtsvorschriften (u. a. Fristen) eine Änderungskündigung aussprechen. Gegen diese Änderungskündigung kannst Du Dich dann arbeitsgerichtlich wehren. Allerdings musst Du sie unter Vorbehalt annehmen.
Hallo, ich finde das ech hahnebüchen… wenn du von 17-20 Uhr da bist, dann arbeitest du nicht gut, aber wenn du von 16-20 Uhr da bist dann schon? Blödsinn… ausserdem finde ich 6.50 Euro die Stunde Sklaventreiberei. Ganz ehrlich, machen kannst du nichts, da du zwar die gleichen Rechte hast wie ein festangestellter aber leider stehen wahrscheinlich viele Schlange für den Job und wenn du aufmuckst dann bist du eh draussen. Ich würde mir an deiner Stelle schleunigst etwas neues suchen und dann sofort kündigen, bzw. denen dann die Meinung geigen, damit sie dich fristlos entlassen.
Hallo Nanni,
Du schreibst nichts über Dein Arbeitsverhältnis. Wie lange bist Du schon in dem Betrieb? Wie viel MA hat der Betrieb? Das ist wichtig zu wissen ob das KSchG anwendbar ist oder nicht. Ich gehe davon aus, das Du einen Arbeitsvertrag hast. In diesem sollten alle Angaben wie Arbeitszeit, Arbeitsstunden, Lohn u. s. w. stehen. Das Arbeitsrecht selbst unterscheidet nicht zwischen Vollzeit- und geringfügiger Beschäftigung. Leider ist der Irrglaube immer noch weit verbreitetet, dass geringverdienende bzw. geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer nicht die gleichen arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten wie ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen haben. Vollzeit- und geringfügig Beschäftigte haben die gleichen Rechte.
Wenn also in deinem Arbeitsvertrag die Bedingungen beinhaltet, wie und wann Du die dir übertragenen Aufgaben ausführen sollst, muss der AG eine Vertragsänderung herbeiführen, wenn er das ändern will. Das kann über eine Änderungskündigung erfolgen. In diesem Fall solltest Du die Änderungskündigung „unter Vorbehalt“ akzeptieren und dann in den nächsten 3 Wochen einen Anwalt aufsuchen und Klage einreichen. Die Frist läuft ab der Zustellung der Änderungskündigung und wird durch Einigungsversuche in dieser Zeit nicht unterbrochen.
Hallo Nanni,
da kommst Du über das Arbeitsrecht leider gar nicht ran, Du könntest nur noch mal versuchen zu reden ob Du nicht tagsüber Zeiten dazu bekommen kannst (wenn man da mit Dir zufrieden ist)
Ansonsten wirst Du Dich entweder nach was anderem umsehen müssen oder beim Amt Aufstockungsleistung beantragen…
tur mir sehr leid, dass ich Dir nix Bessres sagen kann
also wenn im Arbeitsvertrag nichts konkretes festgehalten ist zum Beispiel eine festgelegte Stundenanzahl oder ein fest vereinbartes Monatsentgelt, dann kann der Arbeitgeber das flexibel gestalten. Das ist das Manko an einem 400 Euro Job.
Ich würde da ein klärendes Gespräch suchen.
Ansonsten hilft nur noch einen neuen Minijob zu suchen…
ein minijob basiert auf max. 14,9 Wochenstunden und wird pauschal 400 € Brutto vergütet.
somit ist es das problem des arbeitgeber, für die stundenzahl zu sorgen (max. 14,9 h pro woche !!!).
erfolgt das nicht, muss er trotzdem die pauschale zahlen, da es sich nicht um Stundenlohn handelt.
bitte im arbeitsvertrag nachsehen.
ich hoffe einwenig geholfen zu habeb
lg
SN
die Frage ist, ob die Vorwürfe stimmen. Führe ein Gespräch und kläre ab, was wann direkt vorgefallen ist. Du mußt nur dir gegenüber ehrlich sein und dem Kritikgespräch offen gegenüber stehen.
Zeige, dass du auch anders kannst und bitte um eine neue Chance.
Nun kommen wir zum Arbeitsrechtlichen. Wie ist dein Vertrag gestaltet? Wenn du für 60 Stunden eingestellt worden bist und sie dir nicht die Gelegenheit geben, diese Stunden auch zu leisten, so geht es zu lasten des Arbeitgebers. Mache den AG darauf aufmerksam, dass du dein Gehalt lt. Vertrag einforderst.
Ich dachte immer ein 400€ job wäre ein 400€ job???
also kein 143€ job
Ähm…zur Argentur für Arbeit gehen? Denn Restbetrag beantragen??? müsste doch gehen…
ich bin da einerseits überfragt und andererseits noch zu schockiert! 143€ ist ja nüscht…