Hallo,
gilt bei Minijobs eine Lohnuntergrenze (Sittenwidrigkeit)?
Danke!
jetme
Hallo,
gilt bei Minijobs eine Lohnuntergrenze (Sittenwidrigkeit)?
Danke!
jetme
Ja
Hallo,
für Minijobs gelten dieselben Regeln wie für Normalarbeitsverhältnisse.
Unterschreitet der Bruttolohn (ohne Zulagen und Zuschläge) um mehr als 1/3 die übliche Vergütung, ist er idR sittenwidrig.
Dabei ist der Vergleichsmaßstab immer die jeweilige Branche und die jeweilige Region.
Gibt es einen TV, markiert dieser idR die „übliche Vergütung“,
ohne TV muß die „übliche Vergütung“ durch konkrete Vergleiche ermittelt werden.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…
&Tschüß
Wolfgang