Minijob Stundenüberschuss

Hallo,

mal angenommen ich habe einen Minijob bei dem ich in diesem Monat zuviele Stunden gemacht habe.
Ist es möglich sich den Überschuss auf einen zurückliegenden Monat auszahlen zu lassen, in dem man dort zwar beschäftigt, aber keine Stunden gemacht hat?

Hallo,

man kann die 400 € Grenze beim Minijob überschreiten. Wichtig ist, dass Sie im Jahresdurchschnitt monatlich nicht über 400 € verdient haben.

Ein Beispiel

Januar: 350 € Verdienst
Februar: 350 € Verdienst
März: 450 € Verdienst

Summe 1.100 / 3 Monate = 366,67 € (im Schnitt unter 400 € p. Monat)

So würde ich es machen - ich würde aber davon abraten, das sehr häufig so zu machen.

Ja, das geht, wenn der Arbeitgeber mitspielt. Wichtig ist bei Minijobs, dass eine genaue Aufzeichnung über die geleisteten Stunden und den betreffenden Tagen im Monat geführt wird. Die Prüfer achten sehr genau darauf! Diese Aufzeichnung kann man natürlich auch für einen zurückliegenden Monat machen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, gerade in der Urlaubszeit, bis zu 2x im Jahr die 400.- € - Grenze ohne Limit zu überschreiten.

Hallo,

falls die Überstunden unvorhersehbar waren, z. B. kurzfristige Krankheitsvertretung, darf man ausnahmsweise mal mehr als 400 euro verdienen. Evtl. ist Dein AG aber auch einverstanden, das Geld in einem zukünftigen Monat auszuzahlen, in dem man keine Stunden macht. Rückwirkend sieht vielleicht etwas komisch aus, wenn mal eine Prüfung kommt.

Hallo,

Ist es möglich sich den Überschuss auf einen zurückliegenden
Monat auszahlen zu lassen, in dem man dort zwar beschäftigt,
aber keine Stunden gemacht hat?

nein, das ist leider nicht möglich.

Grüßle,
Jens

Guten Abend,
grundsätzlich ist das möglich. Man kann auch zweimal im Jahr über die 400 Euro Grenze kommen wenn wichtige Gründe vorliegen - Urlaubszeit,Krankheit anderer Mitarbeiter etc.

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Hallo Maddin,
ob Minijobs versicherungspflichtig werden oder nicht, wird vorausschauend für ein Jahr beurteilt. Also,

'Bei der Feststellung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts ist auch schwankendes Arbeitsentgelt zu berücksichtigen. Wenn z. B. ein Minijobber in einem Dauerarbeitsverhältnis saisonbedingt unterschiedliche Arbeitsentgelte erzielt, hat der Arbeitgeber das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt zu schätzen. Bei einem geschätzten Jahresarbeitsentgelt (nicht Kalenderjahr) bis 4.800 Euro liegt ein 400-Euro-Minijob vor. Erweist sich diese Feststellung infolge nicht sicher vorhersehbarer Umstände im Nachhinein als falsch, ist der Beschäftigte nur für die Zukunft ab dem Zeitpunkt der Feststellung umzumelden. Für die Vergangenheit bleibt es bei der ursprünglich getroffenen versicherungsrechtlichen Beurteilung.

Beispiel

Ein Kellner erzielt in den Monaten Oktober bis April voraussichtlich monatlich 360 Euro und in den Monaten Mai bis September monatlich 480 Euro. Das für die versicherungsrechtliche Beurteilung maßgebende regelmäßige Arbeitsentgelt ist wie folgt zu ermitteln:

Oktober bis April (7 x 360 Euro) = 2.520 Euro
Mai bis September (5 x 480 Euro) = 2.400 Euro
Summe (2.520 + 2.400 Euro) = 4.920 Euro

Ein Zwölftel dieses Betrages beläuft sich auf 410 Euro (4.920 Euro : 12 Monate) und übersteigt die Arbeitsentgeltgrenze von 400 Euro. Der Kellner ist ab Beschäftigungsbeginn versicherungspflichtig beschäftigt. Es liegt kein Minijob vor.’

Ist damit Deine Frage beantwortet? Übrigens findest Du auf der Webseite der ‚Minijobzentrale‘ Infos zum Minijob und zu kurzfristigen Beschäftigungen. Oder Du rufst die Service-Nummer an, falls Deine Fragen immer noch nicht beantwortet sind. Die Service-Hotline ist wirklich kompetent und sehr nett.

LG
kobaltblau

Hallo,
alles ist möglich!
Wenn AG damit einverstanden ist, kann man eine Korrektur für einen abgelaufenen Monat durchführen-Fehler passieren auch mal bei einer Abrechnung!
Ich geh mal davon aus, dass lediglich dein Stundenzettel vergessen wurde mit abzurechnen.
MfG

Hallo,

ich sag mal kurz und knapp:

Das ist nicht zulässig…De

Gruss Uwe

Hallo Maddin,
mittlerweile ist das alles sehr gelockert worden. Früher ging das nicht. Mittlerweile kannst du die Stunden ins nächste Monat problemlos mitnehmen. Wenn du das ganze Jahr beschäftigt bist dort, dann muss nur der Jahresverdienst maximal 4800 EUR sein und die entsprechende Stundenanzahl darf im Gesamt-Jahr nicht überschritten werden. Das ist nach der neuesten Verlautbarung der Sozialversicherungsspitzenverbände.
LG
Renate Prugger-Ebert

Hallo Maddin1904, es ist seit 2011 möglich auch bei einem Minijob Überstunden anzusammeln. Wenn Du in einem Monat zu viel gemacht hast, kannst Du sie in den nächsten Monat zur Auszahlung schieben. Theoretisch könnte man auch per „Nachberechnung“ Überstunden aus dem Vormonat auszahlen. Aber ob das juristisch zulässig ist, wenn klar ist, dass die Stunden nicht im Vormonat geleistet wurden, kann ich Dir nicht sagen. Zulässig wäre, sie im Folgemonat auszahlen zu lassen. Auf’s Jahr gesehen, darfst Du einen Brutto-Verdienst beim Minijob von 4.800,00€ auf keinen Fall überschreiten. Gruß Regina Hackl
P.S. Ggf. ruf mal in der Minijobzentrale an (s. Internet-Telefon-Nr.)

mal angenommen ich habe einen Minijob bei dem ich in diesem
Monat zuviele Stunden gemacht habe.
Ist es möglich sich den Überschuss auf einen zurückliegenden
Monat auszahlen zu lassen, in dem man dort zwar beschäftigt,
aber keine Stunden gemacht hat?