Minijob & teilzeit - wie die steuererklärung?

hallo,

hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen?
wenn man beim selben arbeitgeber zeitweise geringfügig, zeitweise in teilzeit beschäftigt war und auf der steuerbescheinigung die löhne zusammengefasst sind, aber davon ja nur teilweise lohnsteuer abgezogen wurde, wie und wo trägt man das dann ins formular ein? die gesamtsumme beim bruttoarbeitslohn? oder dort nur das versteuerte und den rest woanders?
wär super, wenn mir das jemand sagen könnte!

danke & gruß, luna.tic

Servus,

entscheidend für die Besteuerung ist das Brutto, das auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist.

Wenn von dem Lohn teilweise keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, kostet das eben eine Nachzahlung. Bei Lohnsteuerklasse I oder IV, und wenn sonst keine anderen Einkünfte vorgelegen haben, kann man diese Nachzahlung dem Arbeitgeber, der die Abrechnung versaubeutelt hat, ans Bein hängen. Bei Lohnsteuerklasse III, V oder VI und wenn noch andere Einkunftsarten vorliegen, hat dann halt der Arbeitnehmer gelitten.

Wie man eine Lohnabrechnungssoftware vergewaltigen muss, damit sie eine zusammengefasste Lohnsteuerbescheinigung für einen Arbeitnehmer ausgibt, der teilweise geringfügig beschäftigt war und teilweise regelversteuert und -verbeitragt, ist mir ziemlich schleierhaft. Was hat der Kamerad denn da geschafft?

Moral: Wenn man sich von Amateuren einstellen lässt, kann das hie und da zu Überraschungen führen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

wie genau verläuft denn die Veranlagung, wenn der StPfl behauptet, das Steuerbrutto, das sein Arbeitgeber bescheinigt und übermittelt hat, sei in Wirklichkeit viel zu hoch, und sein steuerpflichtiger Arbeitslohn sei viel niedriger gewesen?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder