Servus,
ein Arbeitnehmer ist nichtselbständig beschäftigt, eine „Honorarkraft“ selbständig tätig. Ob er das eine oder das andere ist, hängt davon ab, wie er in die betriebliche Organisation eingegliedert ist, es gibt keine Option für oder gegen selbständige Tätigkeit.
Dass es nicht möglich ist, gleichzeitig weisungsgebunden und selbständig tätig zu sein, liegt auf der Hand.
Übrigens: Ich zahl meine SV- und KV-Beiträge auch, obwohl mir die Rentenversicherung nicht schmeckt, und die Lohnsteuer, obwohl sie für Kriegführung in Ländern verwendet wird, wo deutsches Militär nichts verloren hat. Warum sollten andere das nicht tun?
Schöne Grüße
Dä Blumepeder