wenn eine Person als Minijober bei einer firma eingestellt ist und häufiger über die 450 Euro kommt, dürfte sie dann in derselben Firma noch als Honorarkraft arbeiten?
Die Person ist familien versichert über den Partner.
Der Arbeitgeber will diese Person nicht fest einstellen.
ein Arbeitnehmer ist nichtselbständig beschäftigt, eine „Honorarkraft“ selbständig tätig. Ob er das eine oder das andere ist, hängt davon ab, wie er in die betriebliche Organisation eingegliedert ist, es gibt keine Option für oder gegen selbständige Tätigkeit.
Dass es nicht möglich ist, gleichzeitig weisungsgebunden und selbständig tätig zu sein, liegt auf der Hand.
Übrigens: Ich zahl meine SV- und KV-Beiträge auch, obwohl mir die Rentenversicherung nicht schmeckt, und die Lohnsteuer, obwohl sie für Kriegführung in Ländern verwendet wird, wo deutsches Militär nichts verloren hat. Warum sollten andere das nicht tun?
die Bedingungen eines Arbeitsvertrages hängen nicht von der Höhe des Entgelts ab. Für geringfügig Beschäftigte gelten gleiche Kündigungsfristen und -modalitäten wie für alle anderen Arbeitnehmer, egal ob sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, und die Möglichkeiten befristeter Verträge gibt es für die einen wie für die anderen.
wenn eine Person als Minijober bei einer firma eingestellt ist
und häufiger über die 450 Euro kommt, dürfte sie dann in
derselben Firma noch als Honorarkraft arbeiten.
Wenn es sich um die selbe Art Arbeit hat, ist das definitiv nicht möglich.
Bei sehr unterschiedlichen Arbeiten wäre es (in seltenen Fällen) möglich; Beispiel: Angestellt als Hausmeister, aber abends noch als freier Mitarbeiter Excelkurse für die Kollegen.
Die Person ist familienversichert über den Partner.
Auch falls die Kombination Minijob/Selbstständig hier möglich wäre: Die Familienversicherung endet, wenn die 450 €/Monat (im Jahresdurchschnitt) überschritten werden. Wenn nur-selbstständig, liegt die Grenze dieses Jahr bei 395 €/Monat.