Hallo! Darf eine Frau auch Elternzeit eines Minijobs nehmen?
Vielen Dank,
carla
Hallo! Darf eine Frau auch Elternzeit eines Minijobs nehmen?
Vielen Dank,
carla
Hallo,
ja, das darf Sie, sogar bei einem anderen Arbeitgeber (wenn der
erste nichts dagegen hat)
Gruss
Günter Czauderna
Hallo,
ja, das darf Sie, sogar bei einem anderen Arbeitgeber (wenn
der
erste nichts dagegen hat)Gruss
Hallo Günter Czauderna
Vermutlich hast Du die Frage falsch verstanden. Denn man kann nicht „Elternzeit bei einem anderen AG nehmen“. Worauf Du vermutlich hinauswolltest, war, daß man während der Elternzeit auch bei einem anderen AG eine Beschäftigung bis 30 Stunden / Woche ausüben kann, wenn der AG kein berechtigtes Interesse an der Ablehnung dieses Vorhabens hat.
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
ja klar - du hast recht - lesen muesste man können.
Zu Frage selbst:
Da ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt bin ich schon der
Auffassung dass auch hier die Elternzeit in Anspruch genommen
werden kann, da es aber mehr oder weniger in das Arbeitsrecht
hinheingeht, bin da nicht so der Experte.
Ich werde aber mal bei Gelegenheit das Gesetz durchlesen.
Gruss
Günter Czauderna
Moien!
Du meinst vermutlich waährend der Elternzeit einen andren Job annehmen, gelle…
Man sollte vermutlich die Finger vonlassen, denn in „üblichen“ Verträgen ist eine Nebenerwerbstätigkeit ohne Kenntniss des Arbeitnehmers verboten.
Für nähere Inbfos solltest du den Vertrag studieren und hier offenlegen…
Bernd
hallo Günter
Da ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt bin ich schon der
Auffassung dass auch hier die Elternzeit in Anspruch genommen
werden kann,
Unbestritten: ja.
Gruß,
LeoLo