Minijob und Frühpension. Besteht Anzeigepflicht und wie viel darf ich verdienen?

Hallo zusammen!

Ich bin Bay.Landebeamter und befinde mich seit 02/2012 wegen Krankheit in Frühpension. Ich würde gerne eine sehr leichte Tätigkeit (ca.16 Stunden/Monat) im Rahmen eines 450 Eurojobs aufnehmen und wüßte gerne, ob diese Tätigkeit dem Dienstherrn gegenüber anzeigepflichtig ist wenn sie keine dienstlichen Interessen berührt. Ferner wüßte ich gerne, ob eine Jahresverdienstgrenze, geregelt durch den Dienstherrn besteht. Ich komme mit den einschlägigen Gesetzestexten nicht klar.

Vielen Dank für Eure Mithilfe!!!

Gruß Heinz

Hallo!

Lies mal hier rein, einiges erklärt sich dann.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Nebenerwerb-trotz-Fr…

Natürlich gibt’s eine Grenze. Insbesondere wenn noch nicht 65 J alt ist.
siehe § 52 BeamtVG.

MfG
duck313

Hallo und danke für die Antwort. Leider bin ich genauso schlau wie vorher, da der Anwalt nur aus dem BBG zitiert, ich aber Landesbeamter bin. auch aus Deiner QUelle konnte ich keine Höchstgrenze für einen Minijob entnehmen.

Also noch mal an alle. Ich bin Landesbeamter in Bayern und in Frühpension.
Kann noch jemand helfen? Vielen Dank schon mal!

Hallo!

Das ist saukompliziert, aber hier hat es Rechenbeispiele.http://www.zvk-wi.de/cms.kdz/user/users/1/pdf/Merkbl…

Eine einfache Tabelle oder Angabe, das und das darf man pensionsunschädlich hinzuverdienen gibt es nicht. Es muss immer auf den Einzelfall hin berechnet werden.

MfG
duck313