Hallo zusammen!
Ich bin Bay.Landebeamter und befinde mich seit 02/2012 wegen Krankheit in Frühpension. Ich würde gerne eine sehr leichte Tätigkeit (ca.16 Stunden/Monat) im Rahmen eines 450 Eurojobs aufnehmen und wüßte gerne, ob diese Tätigkeit dem Dienstherrn gegenüber anzeigepflichtig ist wenn sie keine dienstlichen Interessen berührt. Ferner wüßte ich gerne, ob eine Jahresverdienstgrenze, geregelt durch den Dienstherrn besteht. Ich komme mit den einschlägigen Gesetzestexten nicht klar.
Vielen Dank für Eure Mithilfe!!!
Gruß Heinz