Minijob und Hartz 4 in Steuererklärung

Hi, das ein Minijo nicht als einkommen angegeben werden muss ist ja klar, aber die wollen ja einen Nachweiß über die Zeit haben, trag ich einfach bei nichtbeschäftigung „minijob“ und bei ALG 2 "ALG 2 " oder Betrag ein oder wie???

DAnke schonmal im Voraus.

keinen Betrag eintragen, sonst wird der noch wie ALG I berchnnet! Was fragr denn das FA? Einfach nur, wovon man lebte? Kopie des Bescheides ALG II ggf. einreichen und darauf achten, dass dieser Betrag NICHT als Progressionsvorbehalt angesetzt wird!
E.

Servus,

in diesem Fall fragt nicht das FA, sondern das Formular in Gestalt der Anlage N. Und dieses Formular fragt bloß nach Angaben zu Zeiten und Gründen der Nichtbeschäftigung. Wenn diese Angaben plausibel sind, braucht man nix nachzuweisen.

Schöne Grüße

MM