Hallo Allerseits,
Wie ist es wenn jemand neben seiner Haupttätigkeit, sagen wir mal an der Universität, einen zweiten Vertrag über Klausurkorrekturen abschließt mit einer monatl. Vergütung i.H.v. 224 Euro und 4 Stunden/Woche für 4 Monate.
Ist es in Ordnung, wenn der Arbeitgeber einfach die Summe aus Haupt und Nebentätigkeit bildet und dies „normal“ versteuert (wobei nur 110 Euro von der Nebent. übrig bleiben)?
Zusätzlich ist anzumerken, dass die Nebentätigkeit inhaltlich und zeitlich getrennt von der Haupttätigkeit stattfindet.
Danke und Gruß,
A.J.
Moin,
Ist es in Ordnung, wenn der Arbeitgeber einfach die Summe aus
Haupt und Nebentätigkeit bildet und dies „normal“ versteuert
Ja. Einkommenssteuer wird auch nicht auf das einzelne Erwerbseinkommen gezahlt sondern auf das Jahreseinkommen, nur das ggf. nach der Steuererklärung Steuern nachbezahlt werden müßten. Das wird in einem solchen Fall vermieden und sollte auch den Arbeitnehmer vor bösen Überraschungen schützen.
Gruß,
Ingo
Man kann nicht bei einem Arbeitgeber zwei Beschäftigungen haben. Selbst bei einer inhaltlichen und zeitlichen Trennung nicht.
Es sollte dann möglich sein, wenn der Unternehmer mehrere selbständige Betriebe hat und der Arbeitnehmer z. B. in zwei dieser Betriebe arbeitet. Aber dann müssen diese Betriebe auch tatsächlich getrennt sein, also z. B. organisatorisch, finanziell etc.
Unfug
Hi!
Man kann nicht bei einem Arbeitgeber zwei Beschäftigungen
haben.
Natürlich kann man das!
Man kann es steuer- und sv-rechtlich (in der Regel) nicht trennen, aber verschiedene Verträge bei einem AG sind absolut möglich und sogar üblich.
Gruß
Guido
Natürlich kann man das!
Man kann es steuer- und sv-rechtlich (in der Regel) nicht
trennen, aber verschiedene Verträge bei einem AG sind absolut
möglich und sogar üblich.
Die Frage war nicht ob es möglich und üblich ist sondern ob es in Ordnung ist dass der Arbeitgeber beide Entgelte zusammenfasst und versteuert.
Auch wenn wir hier im Arbeitsrecht sind, sollte man doch die Fragen durchlesen bevor man andere abfertigt.
Nicht nur lesen - auch verstehen!
Hi! habe die Frage und sogar die schon gegebenen Antworten gelesen - DU offenbar nicht.
Tipp für das nächste Mal: Lies die schon gegebenen Antworten durch (die richtige stand da schon völlig unmissverständlich)!
Und wenn Du antwortest, drücke Dich klar aus, dann klappt es auch mit dem Nicht-als-Unfugschreiber-deklariert-werden.
Gruß
Hi! habe die Frage und sogar die schon gegebenen
Antworten gelesen - DU offenbar nicht.
Tipp für das nächste Mal: Lies die schon gegebenen Antworten
durch (die richtige stand da schon völlig unmissverständlich)!
Blablabla. Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen. Sind eigentlich alle Arbeitsrechtler so arrogant?
Und wenn Du antwortest, drücke Dich klar aus, dann klappt es
auch mit dem Nicht-als-Unfugschreiber-deklariert-werden.
Wer lesen kann kann auch meine Antworten verstehen.
Es ist steuer- und sozialversicherungsrechtlich nicht möglich,
und genau das hab ich geschrieben.
Ich zitiere mal:
_Man kann nicht bei einem Arbeitgeber zwei Beschäftigungen haben. Selbst bei einer inhaltlichen und zeitlichen Trennung nicht.
Es sollte dann möglich sein, wenn der Unternehmer mehrere selbständige Betriebe hat und der Arbeitnehmer z. B. in zwei dieser Betriebe arbeitet. Aber dann müssen diese Betriebe auch tatsächlich getrennt sein, also z. B. organisatorisch, finanziell etc._
Wo genau ist da die Abgrenzung, dass DU SV- und/oder Steuerrecht meinst?
Blablabla. Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen
werfen. Sind eigentlich alle Arbeitsrechtler so arrogant?
Sind eigentlich alle Kiddies so ignorant?
PLONK!
Guido
MOD: Closed
ich mach hier mal dicht… mehr gibts dazu wohl echt nicht zu sagen. Danke für deinen Einsatz für die richtige Antwort Guido.