Minijob und Honorartätigkeit versteuern?

Hallo liebe Fachleute,

ich bin zur Zeit Student und arbeite während meines Studiums seit Oktober 2006 in einem sogenannten Minijob (maximal 400€).
Da ich durch meine Semesterzahl in meiner Krankenkasse hochgestuft wurde und damit in Finanzierungsnöte kam, nahm ich seit Februar 2011 eine zusätzliche Honorartätigkeit an einer Schule auf (10€/Stunde). Bei dieser unterstütze ich Haupt- und Realschüler nach dem Unterricht bei ihren Hausaufgaben.

Nun weiß ich nicht genau, ob und wieviel Steuern ich durch das zusätzlich verdiente Gehalt zahlen muss.
Für den Minijob alleine prinzipiell nichts, aber zusammen mit der Honorartätigkeit könnte es sein.

Für die Honorartätigkeit werde ich dieses Jahr vielleicht grob geschätzt 3100€ verdienen.

Der Minijob bringt mir maximal 4800€, aber da das Maximum in den vergangenen Jahren nie voll ausgeschöpft wurde wird es wohl geringfügig weniger sein. Macht zusammen ca. 7900€.
Liege ich richtig, dass ich da ich unter 8004€ liege keine Steuern zahlen und damit auch keine Steuererklärung machen muss?

Beinhaltet der Grundfreibetrag auch Zuwendungen (also auch Kapitalerträge (d.h. Zinsen aus Vermögen)) oder gilt er nur für Löhne/Gehälter/Honorare etc.? Könnte ich Fall dass ersteres zutrifft also durch Zinszahlungen doch noch über die 8004€-Grenze „rutschen“?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Freundliche Grüße,

Hallo,

Dein Fall gehört zu einem Steuerberater oder aber Du fragst direkt anonym mal beim Finanzamt nach. Leider bin ich kein Steuerspezialist und kann Dir somit leider keine befriedigende Antwort auf Deine Fragen geben, sorry.

MfG

Tut mir leid, ich bin kein Steuerfachmann! Das muß ein Mißverständnis sein.

Guten Morgen!

Kann leider nur bei Steuern Schweiz helfen.

Gruss,
mirti

Hallo,
schade, aber da kann ich Dir leider überhaupt nicht weiterhelfen. Die Frage ist aber klasse, werde dies gerne für meinen Sohn mitbeobachten.
Gruss, Claudia

Hallo KielerFörde,
die Zinseinnahmen sind bei der Bank freizustellen, so dass Zinsabschlagsteuer bis 801 € Zinsnen nicht anfällt.Danacn fallen 25 % Abgeltungssteuer, Soli und Kirchensteuer an. Damit ist grundsätzlich der Steueranspruch abgegolten. Bei dem MiniJob übernimmt der Arbeitgeber die Sozialversicherung und 2% Steuern, damit ist dafür der Steueranspruch abgegolten. Die Honorartätigkeit ist steuerpflichtig und führt in dieser Größenordnung nicht zu einer Steuer. Vom gezahlten Betrag geht der Freibetrag nach $ 3 Nr. 26 EStG mit 2.100,00 € noch ab und dann noch die Beiträge zur Basiskrankenversicherung, da bleibt nichts zu versteuern. Wenn die Zinsen über 801 € sind dann Steuererklärung angeben (da ist der MiniHob nicht einzutragen) und die Abgeltungsteuer wird erstattet. Lieber Gruß Jo1702

Warum Du diese Frage einem Spezialisten für Steuerstrafrecht stellst, erschließt sich mir nicht…

dann habe ich mich geirrt und vermutlich nur steuerrecht gelesen, ich bitte um nachsicht.

Warum Du diese Frage einem Spezialisten für Steuerstrafrecht
stellst, erschließt sich mir nicht…

Hallo,
leider bin ich da nicht der richtige Ansprechpartner.

Viel Glück

Hallo liebe Fachleute,

ich bin zur Zeit Student und arbeite während meines Studiums
seit Oktober 2006 in einem sogenannten Minijob (maximal 400€).
Da ich durch meine Semesterzahl in meiner Krankenkasse
hochgestuft wurde und damit in Finanzierungsnöte kam, nahm ich
seit Februar 2011 eine zusätzliche Honorartätigkeit an einer
Schule auf (10€/Stunde). Bei dieser unterstütze ich Haupt- und
Realschüler nach dem Unterricht bei ihren Hausaufgaben.

Nun weiß ich nicht genau, ob und wieviel Steuern ich durch das
zusätzlich verdiente Gehalt zahlen muss.
Für den Minijob alleine prinzipiell nichts, aber zusammen mit
der Honorartätigkeit könnte es sein.

Für die Honorartätigkeit werde ich dieses Jahr vielleicht grob
geschätzt 3100€ verdienen.

Der Minijob bringt mir maximal 4800€, aber da das Maximum in
den vergangenen Jahren nie voll ausgeschöpft wurde wird es
wohl geringfügig weniger sein. Macht zusammen ca. 7900€.
Liege ich richtig, dass ich da ich unter 8004€ liege keine
Steuern zahlen und damit auch keine Steuererklärung machen
muss?

Beinhaltet der Grundfreibetrag auch Zuwendungen (also auch
Kapitalerträge (d.h. Zinsen aus Vermögen)) oder gilt er nur
für Löhne/Gehälter/Honorare etc.? Könnte ich Fall dass
ersteres zutrifft also durch Zinszahlungen doch noch über die
8004€-Grenze „rutschen“?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Freundliche Grüße,

Hallo,

Liege ich richtig, dass ich da ich unter 8004€ liege keine Steuern zahlen und damit auch keine Steuererklärung machen muss?

Wenn keine anderen signifikanten Einkünfte dazukommen, dann ja.

Beinhaltet der Grundfreibetrag auch Zuwendungen (also auch Kapitalerträge (d.h. Zinsen aus Vermögen)) oder gilt er nur für Löhne/Gehälter/Honorare etc.?

Der Grundfreibetrag beinhaltet alle Einkünfte zusammen.

Könnte ich Fall dass ersteres zutrifft also durch Zinszahlungen doch noch über die 8004€-Grenze „rutschen“?

Wahrscheinlich nicht, da es erstens einen zusätzlichen Sparerfreibetrag von 801 EUR jährlich gibt und zweitens Kapitaleinkünfte mittels Abgeltungssteuer von 25% an der Quelle besteuert werden.

Grüßle,
Jens

Sorry, Minijobs sind überhaupt nicht mein Fachgebiet. Da kenne ich mich leider nicht aus… )-:

MfG Tagliatelle78

Problem schon geklärt?

MfG
A. Gesierich

Mittlerweile ja, trotzdem danke :smile:

Problem schon geklärt?

MfG
A. Gesierich

sorry, war lange nicht online

Frage hat sich wohl erledigt, sonst bitte nochmal fragen…