Hallo liebe Fachleute,
ich bin zur Zeit Student und arbeite während meines Studiums seit Oktober 2006 in einem sogenannten Minijob (maximal 400€).
Da ich durch meine Semesterzahl in meiner Krankenkasse hochgestuft wurde und damit in Finanzierungsnöte kam, nahm ich seit Februar 2011 eine zusätzliche Honorartätigkeit an einer Schule auf (10€/Stunde). Bei dieser unterstütze ich Haupt- und Realschüler nach dem Unterricht bei ihren Hausaufgaben.
Nun weiß ich nicht genau, ob und wieviel Steuern ich durch das zusätzlich verdiente Gehalt zahlen muss.
Für den Minijob alleine prinzipiell nichts, aber zusammen mit der Honorartätigkeit könnte es sein.
Für die Honorartätigkeit werde ich dieses Jahr vielleicht grob geschätzt 3100€ verdienen.
Der Minijob bringt mir maximal 4800€, aber da das Maximum in den vergangenen Jahren nie voll ausgeschöpft wurde wird es wohl geringfügig weniger sein. Macht zusammen ca. 7900€.
Liege ich richtig, dass ich da ich unter 8004€ liege keine Steuern zahlen und damit auch keine Steuererklärung machen muss?
Beinhaltet der Grundfreibetrag auch Zuwendungen (also auch Kapitalerträge (d.h. Zinsen aus Vermögen)) oder gilt er nur für Löhne/Gehälter/Honorare etc.? Könnte ich Fall dass ersteres zutrifft also durch Zinszahlungen doch noch über die 8004€-Grenze „rutschen“?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Freundliche Grüße,