nehmen wir einmal an, ein Mann trägt seit Jahren in einigen kleinen Orten Prospekte aus. Bekommt dafür sein Gehalt und zustätzlich ein paar Cent km Geld. Dafür hat er irgendwann mal angegeben, wie viele Kilometer für die Runde nötig sind.
Jetzt kommen die Prospekte von einer anderen Firma, dafür gab es einen neuen Vertrag.
Diese fordert jeden Monat ein Formular, welches Auto wurde genutzt, welches Kennzeichen hat dies, den Kilometerstand vorher und nachher.
Das ganze muss per Post bis zum 5. vorliegen, sonst gibt es nichts.
Auf Grund welcher Vorschrift wird dies erhoben? Ist es nicht völlig egal, ob er sein Auto nutzt oder das seiner Frau? Richtig genommen bräuchte er dann schon 2 Formulare, jeden Monat.
ich halte diese Vermischung von zwei verschiedenen Arten der Besteuerung übrigens für reichlich zweifelhaft, hab mich jetzt aber nicht in das Dickicht der Richtlinientexte gestürzt. Vielleicht weiß @RotAlge ohne groß rumzublättern (ja, ich wette, er hat die Beck’schen Ziegelsteine heimlich noch auf Papier im Regal stehen), ob geringfügige Beschäftigung und steuerfreie Fahrtkostenerstattung zusammenpassen oder nicht.
Noja, er hat halt eine Riesenrennerei, wenn das mal bei Betriebsprüfung oder Lohnsteuer-Außenprüfung aufgegriffen wird und er die ganzen Nachweise im Nachhinein zusammenpfriemeln muss. Aber wie gesagt, ich hab da eh Zweifel, ob das so funktionieren kann.
Ganz ohne rumblättern weiß ich das auch nicht, aber ein Blick in die Backsteine ergibt, dass der Fahrtkostenersatz steuerfrei geleistet werden kann (§3 Nr. 16 EStG) und dass steuerfreie Einnahmen bei der Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer außer Betracht bleiben R40a.1 Abs. 4 Satz 2 LStR, also geht das. In der Literatur gibt es wohl abweichende Ansichten (die ich auch nachvollziehen kann, denn schließlich ist der Werbungskostenabzug beim Minijob ja ausgeschlossen!).
Und ja, ich habe noch die Richtlinien und die Erlasse als Loseblatt, die Gesetze nicht mehr. Die Onlinedatenbanken sind mir da oft zu unübersichtlich!
danke Dir für die detaillierte Aufklärung und auch für das freimütige Bekenntnis zum Blättern.
Den Aspekt Sozialversicherung braucht man da wohl nicht mehr extra aufmachen, die wird sich auch in diesem Detail an die Lohnsteuer halten - SGB I bis mittlerweile XII bleiben unles- und ungenießbar, egal ob digital oder gedruckt. Einfach handwerklich saumäßig schlecht gemacht.