wie ist ein Minijobber krankenversichert? Dass er selbst keine Beiträge leisten muss ist klar. Kann der Minijobber denn darauf bestehen, dass er in der Krankenkasse versichert bleibt, in der er die ganze Zeit über versichert war oder ist er nun automatisch bei der Bundesknappschaft versichert, auch wenn es sich z.B. nur um einen 100 Euro Job handelt und nach wie vor ALG 2 bezogen wird?
Über den Minijob ist er gar nicht versichert.
Zwar zahlt der AG einen pauschalen Beitrag an die Knappschaft, der AN hat daraus aber keinerlei Ansprüche.
Über den Minijob ist er gar nicht versichert.
Zwar zahlt der AG einen pauschalen Beitrag an die Knappschaft,
der AN hat daraus aber keinerlei Ansprüche.
Der AG kann auch einen 100€ Jobber krankenversichern bei der Knappschaft.
Es besteht nur keine Pflicht das zu tun und wenn mans macht kostet das natürlich deutlich mehr als den Pauschbetrag.
Der AG kann auch einen 100€ Jobber krankenversichern bei der
Knappschaft.
Es besteht nur keine Pflicht das zu tun und wenn mans macht
kostet das natürlich deutlich mehr als den Pauschbetrag.
Hallo,
und wie geht das ??
Wie will der Arbeitgeber erreichen dass eine an sich geringfügige
Beschäftigung krankenversicherungspflichtig wird ??
Woher weisst Du das ??
Gruß
Czauderna
Ich denke du verwechselst da Krankenversicherung mit Rentenversicherung.
Die Rentenversicherung kann auch bei einem 400€ Jobber personenbezogen
abgeführt werden.
Gruß
Stefan
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Was du beschrieben hast mit den 120,00 € Beitrag und einem Einkommen
von 399,00 € sieht eher nach einer freiwilligen Versicherung aus und
da hat der Arbeitgeber nix mit am Hut.
Im geschilderten Fall besteht ja auch offensichtlich schon eine
„Hauptkrankenversicherung“ über eine gesetzliche Krankenkasse.
Wie gesagt, der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit bei einer
geringfügigen Tätigkeit eine Krankenversicherung für seinen
Arbeitnehmer zu veranlassen.
Gruß
Czauderna
Was du beschrieben hast mit den 120,00 € Beitrag und einem
Einkommen
von 399,00 € sieht eher nach einer freiwilligen Versicherung
aus und
da hat der Arbeitgeber nix mit am Hut.
Also er zahlts halt…
Im geschilderten Fall besteht ja auch offensichtlich schon
eine
„Hauptkrankenversicherung“ über eine gesetzliche
Krankenkasse.
Nö, damals nicht, deswegen haben wir ja nen Weg gesucht mich zu versichern und die ganze Aktion hat unser Versicherungstyp geregelt. Wie der das gemacht hat habe ich gerade nachgefragt, nachdem die Aussage: „verdiene unter 400 und bin versichert“ hier scheinbar einige Leute total schockiert.
Wie gesagt, der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit bei einer
geringfügigen Tätigkeit eine Krankenversicherung für seinen
Arbeitnehmer zu veranlassen.
Sobald ich die Antwort gekriegt habe wie das gelaufen ist werd ich’s hier posten.
RECHTLICH UNMÖGLICH!
Meine Güte, schau Dir einfach mal das SBG V an
Die §§ 7 & 249b geben einen Anspruch der KV (auch einen freiwilligen) nicht her, da eine GFB IMMER eine versicherungsFREIE Beschäftigung ist.
Also er zahlts halt…
Wenn das auf der Abrechnung auch so auftaucht, dann ist diese Abrechnung schlicht falsch erstellt
Damit ist dann auch die DEÜV-Anmeldung bei der Krankenkasse falsch, und ich möchte nicht in der Haut des Verantwortlichen stecken, wenn er das bei der SV-Außenprüfung erklären muss.
Sobald ich die Antwort gekriegt habe wie das gelaufen ist werd
ich’s hier posten.
Der Frager dankt und ist überrascht!
Hallo zusammen,
der Frager ist überrascht, dass eine so harmlose Frage einen solch üppigen Thread hervorruft.
Er glaubt nun zu wissen, dass es sich in diesem Fall einfach so verhält, dass der ALG 2- Empfänger mit Minijob nach wie vor in seiner KV versichert bleibt.
der Frager ist überrascht, dass eine so harmlose Frage einen
solch üppigen Thread hervorruft.
Das passiert immer dann, wenn falsche Informationen in einem Rechtsbrett veröffentlicht werden.
Er glaubt nun zu wissen, dass es sich in diesem Fall einfach
so verhält, dass der ALG 2- Empfänger mit Minijob nach wie vor
in seiner KV versichert bleibt.
An seinem Versichertenstatus in der KV wird sich nichts ändern.
Hört sich nach freiwilllig gesetzlich (oder privat, ganz nach Belieben) versichert an im niedrigsten Tarif, zB. wenn man nicht familienversichert sein kann und keine Ansprüche an ALGII hat oder so.
Die nehmen dann auch 120 bzw meine 130 Eu für 0 Euro Einkünfte, glücklicherweise aber auch bei Teilzeitselbständig und 200 Einkünften, so dass man die wenigstens bezahlen kann (sonst kostet Selbstständig um die 350 Eu, dumm wenn nichts reinkommt)
Hat aber mit Mini/midijob nichts zu tun und die Knappschaft ist aussen vor.
Gruß Susanne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]