Minijob und Krankheit

Hallo,
Wir haben in dem Betrieb, in dem ich arbeite unter anderem auch einige 450,- € Kräfte beschäftigt. In der Praxis ist es so, dass gegen Ende eines jeden Monats ein VORLÄUFIGER ARBEITSPLAN für den folgenden Monat erstellt wird. Nun haben wir eine Mitarbeiterin, die ausgerechnet immer dann ( also in der Woche in der sie eingeplant ist ) krank wird. Sie hat ja Anspruch auf Lohnfortzahlung. Da es sich jedoch um einen VORLÄUFIGEN ARBEITSPLAN handelt, müsste es doch möglich sein, diesen kurzfristig zu ändern. Betriebsintern spricht nichts dagegen.
Ich hoffe, ihr könnt mir da weiter helfen.
Gruß…Thomas

Was willst Du denn eigentlich wissen ?

Warum soll oder muss nach deiner Ansicht der Plan (vorläufig oder nicht) geändert werden, wenn eine Mitarbeiterin krank wird ?
Ausfall ist doch völlig normal und muss „irgendwie“ geregelt werden sollte nun Arbeit liegen bleiben oder von anderen mehr gemacht werden.

Und wie beeinträchtigt Dich das überhaupt ?

Ja, der Plan kann geändert werden, aber das ist Sache des Chefs und der Mitarbeitervertretung (so es eine gäbe).

MfG
duck313

Ich möchte einfach wissen, ob es möglich ist, diesen Arbeitsplan kurzfristig zu ändern.
Es ist jedes Mal das gleiche Schema. Angenommen die Mitarbeiterin ist für die 2. Woche im Januar eingeteilt. Dann ist sie auch die 2. Woche im Januar krank. Im Februar ist sie für die 4. Woche eingeteilt…dann ist sie im Februar die 4. Woche krank…usw. usw. Sie hat 3 Wochen im Monat frei und ist fast jeden Monat immer in der Woche krank in der sie VORLÄUFIG eingeteilt ist.
Beispiel: Sie teilt der Firma am 6.1.20 mit, dass sie erkrankt ist.
Angenommen, sie war vorläufig eingeplant, vom 6.1.20 - 10.1.20.
Ist es dann nicht möglich, sie in dem Monat zu einem anderen Termin einzuplanen ? ( Wenn sie wieder genesen ist ) Das ist ein kleiner Familienbetrieb. Mich interessiert es insofern, dass meine Schwiegermutter die Firmeninhaberin ist.

Und das Thema Kündigung kommt gar nicht in Betracht wenn das so regelmäßig vorkommt ?
Frage mich ja, wann arbeitet diese Minikraft dann überhaupt und wie lange dauert die einzelne Krankschreibung ?
Und ist die Krankheit schon mal vom Medizinischen Dienst überprüft worden ?

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Eigentlich habe ich hier nichts anderes erwartet ! Und Zack ist man vom eigentlichen Thema bzw. einer Antwort auf eine konkrete Frage wieder meilenweit entfernt. Schade !

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Sie kann sich einen Teil der Lohnfortzahlungen erstatten lassen wenn im Betrie nicht mehr als 30 Minijobber beschäftigt sind, muss aber am Umlageverfahren teilnehmen:


Ausserdem ist nach 6 Wochen Krankheit Ende der Fahnenstange

"Als Faustformel kann hier auf die Regelung zur Arbeit auf Abruf in § 12 Abs. 2 TzBfG zurückgegriffen werden, die eine Ankündigung von vier Tagen im Voraus verlangt. "
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/dienstplan-und-arbeitsplan-die-rechte-des-arbeitnehmers_133894.html ramses90

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Was?

Wieder?

Also erstmal: Willkommen, neues Mitglied!

Wenn es keinen frühzeitig angekündigten, endgültigen Arbeitsplan gibt, dann sollte der Arbeitgeber das Wort „vorläufig“ doch einfach weglassen.

Wenn die Person passend zum jeweils geplanten Arbeitseinsatz krank wird, kann der Plan nicht mal eben umgebaut werden, so dass derjenige dann dienstfrei hätte.

In so einer Regelmäßigkeit, wie es hier beschrieben wird, geht der normale Weg über ein Mitarbeitergespräch, Medizinischer Dienst der Kasse, Kündigung.

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Dass dieses Verhalten einen Kleinbetrieb in den Ruin treiben kann und dass der Gesetzgeber deswegen Vorsorge getroffen hat, scheint Dir aber nicht bewußt zu sein.
Siehe oben! ramses90

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  1. warum fragste dann und
  2. warum meckerste immer zu früh? Und diese 2. Antwort ist genauso eine pauschalisirte wir Deine Meckerei. ramses90
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Hallo,

mein Fachmensch meint dazu folgendes:

"Nach dem sog. Lohnausfallprinzip bei der Entgeltfortzahlung ist die Arbeitseinteilung bei Meldung der Arbeitsunfähigkeit maßgeblich. Alle nach Beginn der AU erfolgten Änderungen wirken sich nicht mehr auf die Entgeltfortzahlung aus - unabhängig davon, wann die Arbeitseinteilung erfolgte.
Auch wenn der AG die Arbeitseinteilung „vorläufig“ nennt, ist sie für die Entgeltfortzahlung verbindlich, wenn sie bei Mitteilung der AU Bestand hatte."

Alberca

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Könnte man dann nicht zumindest probeweise einen „vorläufigen“ Arbeitsplan für 2 Wochen erstellen?
Es dürfte ja deutlich schwieriger sein, eine Krankschreibung für 14 Tage zu erhalten.
LG
Amokoma1

Hallo,

es tut mir leid, aber der Sinn Deiner Worte bleibt dunkel…

Alberca

Das ändert aber nichts daran, dass auch dann eine „passende“ Krankmeldung erfolgen kann.
Wenn man immer am Montag der Vorwoche einen Plan für die nächsten zwei Wochen erstellt, dann könnte der betreffende Arbeitnehmer dort für Woche 1 oder Woche 2 oder gar nicht geplant sein.
Er kann dann immer noch wie gehabt am ersten Tag seiner Dienstwoche eine AU für diese Tage vorlegen.
Da er damit diese Woche „abgeleistet“ hat, bekommt er seinen Lohn und hat auch seine Sollstunden für den Monat erfüllt.

Ich wiederhole nochmal:
Kommt das mehrmals vor, dann sollte man ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer führen und dazu auch förmlich einladen.
Ist es ein Betrieb mit so wenig Mitarbeitern, dass Kündigungen erleichtert sind (KSchG beachten), kann auch die Kündigung ausgesprochen werden.
Auch der medizinische Dienst der Krankenkasse kann hinzugerufen werden, der überprüft dann offiziell die Krankschreibungen. Das könnte auch heilsam auf einen eventuell zu leichtfertig bescheinigenden Arzt wirken.

Ja, vermutlich ist das der einzige Weg mit Aussicht auf Erfolg.
LG
Amokoma1