Kann ein Arbeitnehmer, der neben seiner hauptberuflichen Beschäftigung einen Minijob mit mtl. 400 € ausübt, auch noch einen kurzfristigen, auf 50 Arbeitstage begrenzten Minijob annehmen ohne dass dadurch die Grenzen des 400 € Jobs überschritten werden?
Minijob( geringfügige Dauerbeschäftigung) wird nicht mit einer kurzfristigen Beschäftigung zusammengerechnet. Wird in einem jahr aber mehrfach eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt, dann kann evtl. eine versicherungspflichtige Berufsmäßigkeit für die kurzfristigen Beschäftigungen vorliegen. http://www.versicherungswissen.org/Minijob/Geringfue…