Hallo!
Ich versuche mich mal an einer Antwort:
1.) Möglichkeit:
Ist jemand geringfügig beschäftigt, zahlt er keine Beiträge zur Rentenversicherung, da er versicherungsfrei ist. Es zahlt nur der Arbeitgeber die Beiträge. Die Rente wird sich allerdings nur sehr sehr gering erhöhen. Geringfügigkeit liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus der geringfügigen Beschäftigung 450 Euro mtl. unterschreitet. Mehrere geringfügige Beschäftigungen dürfen zusammen ebenfalls 450 Euro mtl. nicht übersteigen.
2.) Möglichkeit:
Jemand übt eine geringfügige Beschäftigung aus, verzichtet aber auf die Versicherungsfreiheit. Der Arbeitnehmer zahlt also selber Beiträge ein. Die Beiträgshöhe beträgt derzeit 3,9 % des Verdienstes.
ABER es gibt eine Besonderheit. Wie ich gelesen habe, bestehen zwei geringfügige Beschäftigungen mit insgesamt 300 Euro. Es gibt eine sogenannte Mindesbeitragsbemessungsgrenze von 155 Euro.
Hier ein Beispiel mit zwei geringfügigen Beschäftigungen zur Erläuterung
Beschäftigung A mit 200 Euro mtl.
Beitragsberechnung 200 Euro x 18,9 % = 37,80 Euro gesamter Beitrag zur Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt einen Beitrag von 15 %, der Arbeitnehmer 3,9 %.
15 % von 200 = 30 Euro
3,9 % von 200 = 7,80 Euro.
Der Arbeitgeber zahlt somit 30 Euro, der Arbeitnehmer 7,80 Euro zur Rentenversicherung
Beschäftigung B mit 100 Euro mtl.
Hier gilt, dass mindestens 155 Euro beitragspflichtig sind. 18,9 % von 155 Euro = 29,30 Euro.
Der Arbeitgeber zahlt seinen Beitrag aber nur vom Verdienst von 100 Euro. 15 % von 100 Euro = 15 Euro. Der Arbeitnehmer zahlt somit den Rest von 14,30 Euro.
Insgesamt zahlt der Arbeitnehmer somit 22,10 Euro.
Verzichtet der Arbeitnehmer auf die Versicherungsfreiheit, ist er rentenversicherungspflichtig und erwirbt Rentenansprüche. Wird diese geringfügige Beschäftigung mit 300 Euro pro Monat ein Jahr ausgeübt, beträgt die Rentensteigerung etwa 3,10 Euro pro Monat.
Vorteil ist, dass dadurch ein grundsätzlicher Rentenanspruch erworben werden kann und vereinfacht geschrieben nach drei Jahren ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht (sofern mindesten 5 Jahre Beiträge eingezahlt wurden und Erwerbsminderung vorliegt)
Hierzu eine kurze Erläuterung: Ist jemand nur geringfügig beschäftigt und zahlt keine Beiträge, kann jemand krank sein wie es nur geht, er wird keinen Rentenanspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben. Derjenige, der geringfügig ist und auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, kann einen Anspruch erwirken, da er Pflichtbeiträge zahlt. Ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit kann sich somit durchaus lohnen.
Nachteil ist, dass bei einem Verzicht auf die Versicherungsfreiheit die Beschäftigung solange versicherungspflichtig ist, wie diese Beschäftigung besteht. Ich kann also nicht in diesem Jahr die Beiträge zahlen wollen und mir es nächstes Jahr anders überlegen. Einmal versicherungspflichtig = immer versicherungspflichtig, aber nur solange die Beschäftigung besteht.
Weiterhin kann auf die Versicherungsfreiheit nicht nur bei einer geringfügigen Beschäftigung verzichtet werden. Ein Verzicht erstreckt sich auf alle geringfügigen Beschäftigungen.
Ich hoffe dass ich helfen konnte und mein Antwort einigermaßen verständlich ist. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.
Grüße
Carsten