Ich hab da mal ne Frage:
Jemand hat gerade eine Ausbildung zum Rettungsassistenten abgeschlossen und möchte jetzt gerne weiterhin auf 400€-Basis im Rettungsdienst arbeiten. Außerdem hat er nun die Möglichkeit bekommen in einer Arztpraxis und einer anderen Praxis für gesetzl. Betreuungen und Konfliktberatung zu arbeiten (zwei Arbeitgeber). In den Praxen könnte er 8€/h verdienen, bei 22 Stunden die Woche wären das ca 800€/Monat.
Welche Optionen gibt es für diese Konstellation?
Was müsste er bezüglich Steuern, Sozialabgaben und Krankenversicherung beachten?
Würde die Möglichkeit bestehen, sich selbstständig zu machen und in den Praxen als Büro-Service auf Gewerbeschein zu arbeiten?
Was müsste er bei dieser Konstellation insgesamt bezüglich Steuern und Sozialabgaben beachten. (Vergleich Selbstständigkeit - 3 Minijobs - feste Anstellung?)
Servus,
schön dass Du nochmal vorbeischaust!
Welche Optionen gibt es für diese Konstellation?
Da ist eine Klippe zu umschiffen: Bei drei Jobs, von denen jeder einzelne die Grenze von 400 € nicht überschreitet, werden in diesem Fall alle drei voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das wäre nur dann anders, wenn bei zwei der drei Jobs aus dem Sachverhalt zusammen diese Grenze nicht überschritten würde und beim dritten schon.
Einkommensteuer fällt nicht an, wenn die Entlohnung so verteilt ist, dass sie bei zwei von den drei Jobs zusammengerechnet 400 € nicht überschreitet, so dass diese beiden als „Minijob“ durch den Arbeitgeber versteuert werden.
Es besteht die Möglichkeit, bei LSt-Karten der Klasse I und VI den Lohnsteuerabzug bei Klasse VI nicht erst zur ESt-Veranlagung erstatten zu lassen, sondern durch Eintragung eines Freibetrages auf der Sechser -Karte und gleichzeitig eines Hinzurechnungsbetrages auf der Einser-Karte auch schon unterjährig zu mildern. Wie hoch Freibetrag/Hinzurechnungsbetrag sind, hängt von der Verteilung der Bezüge ab. Bei 400/400 können die gesamten 400 € als monatlicher Freibetrag auf der Sechserkarte und als Hinzurechnungsbetrag auf der Einserkarte eingetragen werden.
Würde die Möglichkeit bestehen, sich selbstständig zu machen
und in den Praxen als Büro-Service auf Gewerbeschein zu
arbeiten?
Ziemlich wahrscheinlich: Nein. Das hängt von den Tätigkeiten im Einzelnen ab, aber es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass die beschriebenen Tätigkeiten nicht weisungsgebunden ausgeübt werden. Klären lassen kann man das durch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10922/SharedDocs/de/Inhalt/02 Rente/02 vor der rente/03__statusfeststellung/statusfeststellung.html)
(Ganz unten V027 und V028 zum Herunterladen). Das Ergebnis ist für die Sozialversicherungsträger bindend und für den Arbeitgeber verlässlich (der trägt das Risiko bei Scheinselbständigkeit, für den Arbeitnehmer macht das so gut wie nichts aus).
Schöne Grüße
MM