Vermutung ist richtig - wie schon mehrere Male allein hier im
Forum geschrieben. das ist der „Witz“ des echten Minijobs,
dass er NICHT in die ESt-Erklärung kommt, sonst würde er ja
dort nachversteuert!
Man könnte statt der Formulierung „echter Minijob“ auch schreiben: Sofern die Pauschsteuer von 2% abgeführt wurde, bleibt der Arbeitslohn bei der Einkommensteuerveranlagung außen vor.
Denn sonst stellt sich die Frage, was ist ein unechter Minijob? Wenn die ELStAM-Daten verwendet wurden? Und was ist dann, wenn zwar die Pauschsteuer abgeführt aber auf den Arbeitnehmer abgewälzt wurde? Ein echt-unechter Minijob?
Grüße