Hallo,
nehmen wir einmal den Schulfall: Jemand übt einen Minijob aus .
450 Euro Basis. Wird dieser in der Jahressteuererklärung erklärt ?
Ich vermute , dass der Minijob nicht erklärt werden muss.
Sollte das Niveau der Frage nicht hoch genug sein , bitte ich dies´zu entschudligen.
Danke
Vermutung ist richtig - wie schon mehrere Male allein hier im Forum geschrieben. das ist der „Witz“ des echten Minijobs, dass er NICHT in die ESt-Erklärung kommt, sonst würde er ja dort nachversteuert!
Lia
Vermutung ist richtig - wie schon mehrere Male allein hier im
Forum geschrieben. das ist der „Witz“ des echten Minijobs,
dass er NICHT in die ESt-Erklärung kommt, sonst würde er ja
dort nachversteuert!
Man könnte statt der Formulierung „echter Minijob“ auch schreiben: Sofern die Pauschsteuer von 2% abgeführt wurde, bleibt der Arbeitslohn bei der Einkommensteuerveranlagung außen vor.
Denn sonst stellt sich die Frage, was ist ein unechter Minijob? Wenn die ELStAM-Daten verwendet wurden? Und was ist dann, wenn zwar die Pauschsteuer abgeführt aber auf den Arbeitnehmer abgewälzt wurde? Ein echt-unechter Minijob?
Grüße
Ich bedanke mich bei allen , die geantwortet haben.