Minijob und Werbungskosten?

Der Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente, hat noch einen Minijob angenommen, für den der Arbeitgeber pauschale Einkommensteuern und Sozialabgaben bezahlt.
Frage: Kann der Arbeitnehmer zur Ausübung des Minijobs Fahrtkosten als Werbungskosten bei der Einkommensteuer-erklärung geltend machen?
Mit freundlichen Grüßen Siegfried

Prinzipiell schon. Da er aber aufgrund des geringen Verdienstes vmtl. keine Steuern zahlt, wird er auch keine zurückerhalten.

Gruß Ina

Prinzipiell schon. Da er aber aufgrund des geringen
Verdienstes vmtl. keine Steuern zahlt, wird er auch keine
zurückerhalten.

Gruß Ina

Herzlichen Dank Ina,
Der Bezieher der Erwerbsunfähigkeitsrente ist verheiratet und führt mit seinem Ehepartner eine gemeinsame Veranlagung durch. Dabei fallen dann Einkommensteuern an.
Also Einspruch gegen den Bescheid und Nachreichen der Werbungskosten?
Gruß Siegfried