Minijob unter 400€: Lohnsteuerabzug?

Hallo,
nehmen wir mal an, Jason-Kevin (Schüler)ist seit dem letzten Jahr in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis (also unter 400€ Bruttolohn) beschäftigt.
In jedem Monat lag der Bruttolohn unter der 400€-Grenze. Vom Bruttolohn wurden ihm jedes mal neben dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer etwa 13,8% vom Gesamtbrutto in Form von Lohnsteuern abgezogen - ist das nicht zu viel?
ich war der Meinung, dass ein 400€-Job quasi lohnsteuerfrei ist…
Jason-Kevin ist übrigens in Lohnsteuerklasse I eingeordnet.

Wenn ich richtig liege - wie kann sich Jason-Kevin die abgezogene Steuer zurückholen, was für eine Steuererklärung muss er dann wie schreiben?

Danke für hilfreiche Antworten,
Gruß, Clemens (der von den betreffenden Wikipedia-Artikeln eher verwirrt als aufgeklärt wurde…)

dann urde es weder als echter Minijob noch mit Steuerklasse I abgerechnet, sondern mit Steuerklasse VI. Was hat der Schüler denn seinem Arbeitgeber für Unterlagen gegeben?

Vermutlich gar keine - dann hat AG alles richtig gemacht - aus seiner Sicht!

E.

Hallo,
Jason-Kevin hat alle erforderlichen Unterlagen beim Arbeitgeber eingereicht (Sozialversicherungausweis, Lohnsteuerkarte, Krankenkassendaten)…

… - dann hat AG alles richtig gemacht -
aus seiner Sicht!

Da der AG die pauschale Steuer spart und der Schüler sie wiederbekommt, hat der eine Geld gespart und der andere keinen Schaden.

Gruß JK

Hi !

Wie bereits geschrieben wurde, hat hier der Arbeitgeber wohl irgendwie nicht ganz so abgerechnet, wie es hätte sein sollen (wenn wirklich Lohnsteuer und nicht irgendwelche SV-Beiträge einbehalten worden sind). Die zu viel gezahlte Lohnsteuer kann sich der Schüler dann vom Finanzamt zurückholen indem er einfach für sich selbst eine Einkommensteuer-Erklärung abgibt.

Durch die Angaben auf der Anlage Kind in der Steuererklärung der Eltern, wird die Steuererklärung des Schülers nicht ersetzt.

BARUL76

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Muss der Schüler bei 33. das gesamte (von den Eltern bezogene) Kindergeld eintragen oder nicht?