Hallo,
nehmen wir mal an, Jason-Kevin (Schüler)ist seit dem letzten Jahr in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis (also unter 400€ Bruttolohn) beschäftigt.
In jedem Monat lag der Bruttolohn unter der 400€-Grenze. Vom Bruttolohn wurden ihm jedes mal neben dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer etwa 13,8% vom Gesamtbrutto in Form von Lohnsteuern abgezogen - ist das nicht zu viel?
ich war der Meinung, dass ein 400€-Job quasi lohnsteuerfrei ist… Jason-Kevin ist übrigens in Lohnsteuerklasse I eingeordnet.
Wenn ich richtig liege - wie kann sich Jason-Kevin die abgezogene Steuer zurückholen, was für eine Steuererklärung muss er dann wie schreiben?
Danke für hilfreiche Antworten,
Gruß, Clemens (der von den betreffenden Wikipedia-Artikeln eher verwirrt als aufgeklärt wurde…)
dann urde es weder als echter Minijob noch mit Steuerklasse I abgerechnet, sondern mit Steuerklasse VI. Was hat der Schüler denn seinem Arbeitgeber für Unterlagen gegeben?
Vermutlich gar keine - dann hat AG alles richtig gemacht - aus seiner Sicht!
Wie bereits geschrieben wurde, hat hier der Arbeitgeber wohl irgendwie nicht ganz so abgerechnet, wie es hätte sein sollen (wenn wirklich Lohnsteuer und nicht irgendwelche SV-Beiträge einbehalten worden sind). Die zu viel gezahlte Lohnsteuer kann sich der Schüler dann vom Finanzamt zurückholen indem er einfach für sich selbst eine Einkommensteuer-Erklärung abgibt.
Durch die Angaben auf der Anlage Kind in der Steuererklärung der Eltern, wird die Steuererklärung des Schülers nicht ersetzt.