folgende Sachverhalt beschäftigt mich schon etwas länger:
Student S arbeitet bei Arbeitgeber A auf Basis eines Minijobs schon seit Mitte letzten Jahres.
Nun gab es 2 Monate mal mehr zu tun und Arbeitgeber A kündigte den Minijob und stellte S Vollzeit für 2 Monate ein. Beide Parteien möchten den Minijob nach den 2 Monaten Vollzeit weiter fortführen.
S bekommt exakt 400€ pro Monat für den Minijob und für die 2 Vollzeitmonate ca. 3500€ Brutto.
Frage:
Kann man den Minijob einfach so für 2 „Vollzeitmonate“ unterbrechen, ohne das sich das auf die Regelungen des Minijobs auswirkt?
Kann S am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen und sich die Lohnsteuer der 2 Monate zurückholen?
S sollte deutlich unter einen Verdienst von 8004€ kommen, da er sehr hohe Werbungskosten gelten machen kann.
Oder wird der Minijob gar nicht auf der Steuererklärung mit angegeben?
Alles ein wenig verwirrend, aber ich hoffe das Problem wurde wenigstens etwas deutlich. Für weitere Fragen zum Sachverhalt, oder falls etwas fehlen sollte stehe ich gerne zur Verfügung!
Ich bedanke mich schon mal im voraus!
also würde dann voraussichtlich, ich arbeite bis Ende des Jahres weiter im Minijob, auf meiner Steuererklärung nur die ca. 3500€ auftauchen?
Was könnte es für Sozialversicherungsrechtliche Aspekte ansprechen, oder besser gesagt haben Sie vielleicht ein Stichwort, worüber ich mich erstmal belesen könnte?
Hätte man auch wie geschehen den Minijobvertrag kündigen können und anstelle einer Vollbeschäftigung die 50 Tage Regelung in Anspruch nehmen können?
Hallo,
sobald der Minijob unterbrochen wird, muß der AN eine Steuererklärung machen,da er aus der Pauschale des AG herausfällt. Ausnahme wäre eine Doppelzahlung (also 2x 800,-- Euro) pro Jahr, die auch beim Minijob zulässig ist. Somit ist der AN steuerpflichtig und kann natürlich auch alle Steuererleichterungen eines „normalen“ AN nutzen und absetzen; z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben usw… Zu bedenken ist jedoch, daß die durch die Steuerpflicht erzielten Verdienste außerhalb des Minjobs sich mit der Minijobvergütung zur Gesamtsteuerlast kumulieren.
Ansonsten mal eine Lohnsteuerhilfe oder einen Steuerberater fragen.
Viel Glück… siebengebirgler
zunächst muss man sich darüber im Klaren sein, dass es eine Fülle von Möglichkeiten bei der Anmeldung von Beschäftigungsverhältnissen gibt.
Ich beziehe mich mit meiner Antwort auf den allgemeinen Fall. Deine persönlichen Verhältnisse können bedingen, dass bei dir andere als von mir beschriebene Regelungen Anwendung finden (z.B. bei einer kurzfristigen Beschäftigung / 50 Tage Regelung, etc.).
Zu Frage 1:
Kann man den Minijob einfach so für 2 „Vollzeitmonate“
unterbrechen, ohne das sich das auf die Regelungen des
Minijobs auswirkt?
Antwort: ja, das kann man. Man könnte in dem Zeitraum sogar zusätzlich einen Minijob bei einer anderen Firma annehmen. Bei der Firma mit dem sozialversicherungspflichtigen Job ist hingegen kein zusätzlicher Minijob möglich.
Zu Frage 2:
Kann S am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen und sich
die Lohnsteuer der 2 Monate zurückholen?
Antwort: ja.
Zu Frage 3:
Oder wird der Minijob gar nicht auf der Steuererklärung mit
angegeben?
Antwort: das Wesen des Minijobs ist ja gerade, dass er NICHT zu den sozialversicherungspflichtigen Löhnen hinzugerechnet wird, sondern durch die pauschalen Abgaben, die der Arbeitgeber dafür abgeführt hat, abgegolten ist.
Bedeutet: 10 Monate gearbeitet für je 400,- € = 4.000,- € pro Jahr bleiben auf jeden Fall netto in deiner Tasche. Dazu kommt netto das, was du in den 2 Monaten der Vollzeittätigkeit verdient hast.
„Zu bedenken ist jedoch, daß die durch die Steuerpflicht erzielten Verdienste außerhalb des Minjobs sich mit der Minijobvergütung zur Gesamtsteuerlast kumulieren.“
Wie sicher sind sie sich bei der Aussage denn?
Soweit ich das aus anderen Beiträgen herauslesen kann gilt bei einem 400€ Job die Steuerlast entsprechend der Pauschale die der Arbeitgeber abführt als getilgt. Somit sollten die dann 4000€ = 10x400€ nicht in der Steuererklärung auftauchen!
Können Sie mir da weiterhelfen?
Hallo, mehr als bisher kann ich dazu nicht sagen (entsprechend meinem Kenntnisstand)! Fragen Sie in Ihrem spezifischen Fall bitte eine/n Steuerfachmann/-frau.
Viel Glück… siebengebirgler
normalerweise taucht ein Minijob gar nicht in der Steuererklärung auf (man kann dafür auch keine Werbungskosten geltend machen).
Aber es wird eine pauschale Steuer auf den Minijob fällig, dadurch wird das FA davon wissen.
Und da es ab 1 Cent über den 400€ kein Minijob mehr ist (da nützen auch die Werbungskosten nichts), glaube ich nicht, daß da viel zu holen ist, ich würde eher mit ner Nachzahlung rechnen.
soviel ich weiß kann man auch neben einer Teilzeitbeschäftigung einen Minijob ausführen. Minijob stellt wie jeder andere Verdienst ein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung dar.
Alle Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung werden zusammengerechnet.
Wenn Sie auf 8004 € kommen, dann liegen Sie knapp über dem Existenzminimum und haben daher nicht viel an Steuern vom Finanzamt zu fürchten.
Ich hoffe Sie kommen mit der kurzen Auskunft klar.
Viel Erfolg jedenfalls und viele Grüße