Minijob - Urlaubsgeld

Hallo.

Ich habe eine Frage.

Frau A. arbeitet als Minijobber. Sie hat laut Arbeitsvertrag 24 Urlaubstage (Montag bis Samstag). Frau A. arbeitet 2 - 4 mal die Woche. (Je nach Warenaufkommen) Somit hat Frau A. jeden Monat ein anderes Gehalt.

Frau A. hatte nun 1 Woche Urlaub. Der Arbeitgeber hat ihr für eine Woche Urlaub 39 Euro Urlaubsgeld bezahlt. Wie kann Frau A. nun feststellen ob Sie zu wenig Geld erhalten hat? Frau A. verdient in der Woche zwischen 70 und 100 Euro. Wenn Sie also für eine Woche Urlaub 39 Euro erhält, dann lohnt es sich nicht, in Urlaub zu gehen, da Frau A. Verlust macht. Der Arbeitgeber sagte er nimmt den Durchschnittswert des Gehaltes der letzten drei Monate. Gibt es da eine verständliche Berechnung?
Des Weiteren hat Frau A. festgestellt dass in der Gehaltsabrechnung steht: 12 Tage Urlaubsanspruch. Ihr wurden 2 Tage Urlaub angerechnet. Rest 10 Tage. Der Arbeitgeber sagte ausdrücklich von Montag bis Samstag Urlaub nehmen. Einzelne Urlaubstage sind nicht gestattet. Kann der Arbeitgeber die Urlaubstage kürzen?

Vielen Dank für Eure Antworten und noch ein schönes Restwochenende.

Hallo

Wenn die AN „in der Woche zwischen 70 und 100 Euro“ verdient, kann der Durchschnitt der letzten 13 Wochen schlecht bei 39 Euro / Woche liegen…

Urlaubsentgelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html
§ 11 Urlaubsentgelt
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.
(2) …

Urlaubstage kürzen kann der AG nicht. Allerdings ist es ok, Urlaub bei einer Vereinbarung in Werktagen nur wochenweise zu gewähren und dafür 6 Werktage in Abzug zu bringen. Mit 24 Werktage ist eben ein Urlaubszeitraum von 4 Wochen gemeint. Nähme nun ein Teilzeit-AN mit einer 2-Tage-Woche immer an seinen Arbeitstagen frei, käme er auf stolze 12 Wochen Urlaub im Jahr… Bisher bist Du uns aber den konkreten und vollständigen Wortlaut der relevanten §§ im Arbeitsvertrag zum Urlaubsanspruch schuldig geblieben. Ergo kann man anhand der gemachten Aussagen nur vermuten, daß auch klar Werktage als Grundlage vereinbart ist.

Gruß,
LeoLo

Hallo :o)

Der genaue Wortlaut:

§5 Urlaub

Dem Arbeitnehmer steht ein Urlaubsanspruch in Höhe von 24 Werktagen (Montag bis Samstag) pro Kalenderjahr zu. Der Urlaub darf nur nach schriftlicher Genemigung durch den Arbeitgeber genommen werden.


Frau A. ist ja auch damit einverstanden, eine Woche Urlaub zu nehmen, selbst wenn Sie nicht von Montag bis Samstag arbeitet. Sie kann es sich nur nicht leisten zu Hause zu bleiben, wenn das Urlaubsgeld so niedrig ausfällt. Sie bekommt ja nur dann Lohn wenn sie tatsächlich arbeitet. Vor allem würde Frau A. gerne wissen wie dieser Durchschnitt berechnet wird. Ob sich der Arbeitgeber wirklich nach dem Gehalt richtet oder nach den Stunden die sie gearbeitet hat.
Frau A. hat 6 Stunden Urlaub bezahlt bekommen (Stundenlohn 6,37 Euro Netto).

Hallo

Dann ist es korrekt, für eine frei Woche 6 Werktage in Abzug zu bringen.

Gruß,
LeoLo

Guten Morgen.

Das ist ja auch ok. Mich interessiert nur ob die 39 Euro Urlaubsgeld für eine Woche stimmen. Wie kann Frau A. sich das ausrechnen? Wie berechnet man den Durchschnitt?

Gruß

Hallo

Den Durchschnitt berechnet man, indem man den Verdienst der letzten 13 Wochen addiert und dann durch 13 teilt…

Gruß,
LeoLo

Hallo.

Ich habe eine Frage.

Frau A. arbeitet als Minijobber. Sie hat laut Arbeitsvertrag
24 Urlaubstage (Montag bis Samstag). Frau A. arbeitet 2 - 4
mal die Woche. (Je nach Warenaufkommen) Somit hat Frau A.
jeden Monat ein anderes Gehalt.

Hallo, nichts gegen die Berechnung des Entgeldes. Der Durchschnit wird m.W. auch für die Zeit ermittelt.
Bei mir- z.Zt. bis 400 Euro- habe ich Anrecht auf die gleiche Anzahl Urlaubstage wie meine Kollegen. Aber es werden nur 12 Tage bezahlt. Für die restlichen Tage gibt es kein Entgeld. Und für jeden „Urlaubstag“ gibt es nur die Summe, die ich andiesem Tag auch "verdient hätte!
Die Höhe des Entgeldes: Durchschnitt ermitteln wie bereits geschrieben,
Gruß
Werner