Minijob Urlaubsregelung

Hallo,
ich habe meinen Job in der Apotheke gekündigt mich aber dazu bereit erklärt, meinen Samstagsdienst 1x weiterzuführen. Das war in der Regel immer der 1. Samstag des Monats.
Im neuen Vertrag steht „ Frau S. wird vorwiegend flexibel nach Absprache und am Samstag eingesetzt“.
Weitere (leider nur) mündliche Absprache war, dass ich mindestens zwei Wochen im Voraus Bescheid sagen soll, wann ich kann oder auch nicht kann. Dies habe ich nun getan.
Ich habe gesagt, dass ich vom 29.05 bis 05.06 im Urlaub bin.
29. ist nicht mein Dienst (also kein Urlaub), 5. schon, also Urlaub. Soweit passt es. Aber man hat mir die gesamte Woche vom 24.-29. als Urlaub berechnet, nur weil ich darüber informiert habe, dass ich am 31. nicht könnte, sollten Änderungswünsche bestehen. Hätte ich nichts gesagt, hätte es keiner gemerkt dass ich net da bin.
Für den Sommerurlaub das selbe. Ich gab bekannt wann ich Urlaub habe. ein Woche fällt in meine reguläre Woche, die andere net. Als Urlaub wurden aber beide berechnet. Somit hab ich schon Tage lt. Urlaubsplan, die ich reinarbeiten muss. Und das seit März.
Da stimmt doch was net oder lieg ich falsch?

Susi, ausser Dir wird daraus kein Mensch schlau!
Z.B. Gekündigt und Sa.-dienst 1x weiter führen, wird daraus plötzlich Sommerurlaub.
Wir reden heir scheinbar über den Mai aber wieso kommt dann plötzlich der 31 ins Spiel wenn Du nur Sa.-Dienste machst.
Also drösel das mal tabellarisch auf, dass jemand der nicht da arbeitet auch schlau draus wird.
ramses90

Hallo,

aufgrund der etwas verworrenen Angaben läßt sich nur grundsätzlich sagen, daß natürlich auch „Mini-Jobber“ normale Arbeitnehmer*innen mit Anspruch auf (anteiligen) bezahlten Urlaub sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben.

Arbeitgeber versuchen das gerne zu umgehen durch möglichst unklare Einsatzregelungen.

Besteht denn jetzt ein Arbeitsvertrag (auch mündlich) und wie wird dieses Arbeitsverhältnis normalerweise ausgeübt?

&tschüß
Wolfgang

Wenn Du nur einen Tag im Monat, den ersten Samstag, arbeitest, dann steht Dir doch auch nur ein „Urlaubssamstag“ davon zu.
4 Wochen Urlaub im Minijob.
12 Arbeitssamstage im Jahr,

da komme umgerechnet ich auf einen freien Samstag, der sonst Arbeitszeit gewesen wäre.

Ohne Anzahl der vertraglich vereinbarten Arbeitstage pro Woche sehe ich gerade mal keine Möglichkeit, die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr gemäß BUrlG zu berechnen.
Ist die Anzahl der Urlaubstage vertraglich vereinbart?

Ein Urlaubstag kann nur angerechnet werden, wenn man am betroffenen Tag Dienst gehabt hätte.

Nach BUrlG stehen bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr an.
Bei (nur) einem Arbeitstag pro Woche wären das vier Urlaubstage im Jahr - was dann wieder genau den 4 Wochen Mindesturlaub entspricht.
Bei einem Arbeitstag alle vier Wochen beträgt der Anspruch dann mindestens einen Urlaubstag (pro Jahr) - es ergeben sich so auch wieder vier Wochen.

Ich glaube an ein großes Missverständnis seitens des Arbeitgebers, was die Urlaubsberechnung angeht.

Übrigens ist das doch schon irgendwie cool für dich:
Wenn man dir sechs Urlaubstage „berechnet“ - dann bekommst du ja auch für alle sechs Urlaubstage das Urlaubsentgelt. Ob sich dein AG darüber klar ist, dass er dir fünf Urlaubstage samt Entgelt schenken will?

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