Minijob verbuchen

Hallo,
ich wüßte gerne , wie man einen Minijob verbucht .
Unter einem bestimmten Umsatz kann man beim Finanzamt ja eine Einnahmen/Ausgaben Abrechnung machen . Werden da die Ausgaben für einen Minijob (Lohn plus 25% Abgaben) einfach unter Ausgaben verbucht ? Oder gibt es einen großen Aufwand mit Steuerberater etc.
Danke und Grüße
Robert

Hi !

Das Posting ist etwas unklar. Ich versuche mich mal an einer Interpretation. Es soll demnächst ein Angestellter auf 400-Euro-Basis angestellt werden und es wird nun gefragt, wie sowohl die Lohnabrechnung zu erfolgen hat, als auch, wie die Erfassung in der Finanzbuchführung ist?

zur Lohnbuchhaltung:
Der Angestellte ist bei der Bundesknappschafft anzumelden. Monatlich ist ein Vordruck auszufüllen mit dem man die Zahlung bei der Knappschaft anmeldet. Der angemeldete Betrag ist dann bis zum 10. Tag des Folgemonats an die Knappschaft zu überweisen.
Nähere Informationen finden sich auf der Internet-Seite. Ich meine, es war www.minijob-zentrale.de

Zur Finanzbuchhaltung:
Die gesamten Aufwendungen können in den Konten, die für den Lohn vorgesehen sind, verbucht werden. Günstiger Weise trennt man die Zahlung allerdings auf zwei Konten auf (Lohn, gesetzliche soziale Leistungen).

BARUL76

hi,

wenn ich dich recht verstehe, denkst du an die gewinnermittlung nach § 4 abs. 3 EStG, also die einnahmen-überschuss-rechnung als vereinfachung für „kleingewerbe“ gegenüber der bilanzierung.

ja, minijobber (als arbeitnehmer) sind normale betriebsausgaben.
ab 2005 sind diese in der Anlage EÜR, Seite 2, Zeile 18 einzutragen.

mach dich schonmal vertraut mit dem formular!

formular, das zur EStE einzureichen ist:
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Service/Dow…

anleitung dazu: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Service/Dow…

gruss vom

showbee