Minijob versus Gleitzone

Habe ich das richtig verstanden, dass es sowohl für Ag als auch An vorteilhafter ist, einen Teilzeitjob für 451,- € in der Gleitzone voll versichert und mit geringeren Nebenkosten für den AG anzumelden, als einen Minijob für 450,- €, vorraussetzlich, die An müsste sich ansonsten freiwillig krankenversichern ? (Abzüge für An bei Gleitzone ca 50-60,- gegenüber 190,- freiwillige Krankenversicherung)

Habe ich etwas übersehen?

Grüße,
farout

Hallo,
ja, grundsaetzlich ist das richtig.
Gehen wir mal von einem Bruttolohn von 480,00 € aus.
Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt darin, dass er hier nicht den Gesamtbeitrag tragen muss, sondern gemäß der Gleitzonenregelung nur seinen Anteil. Wenn es sich um einen „kleinen“ Arbeitgeber handelt, bekommt er auch im Falle der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen des Umlageverfahrens seine Lohnfortzahlung zum großen Teil zurück.
Der Vorteil für den/die AN. liegt darin, dass Beiträge zur Kranken-,Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gezahlt werden und aufgrund dieser Beschäftigung eine eigene Mitgliedschaft als Krankenversicherungspflichtige/r besteht. Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld eingeschlossen und die Beiträge zur Rentenversicherung wirken sich auch auf das Rentenkonto aus. Die Belastungen für den/die AN sind natürlich wesentlich geringer als eine freiwillige Versicherung nach Mindestbeitragsbemessungsgrenze (ca. 195,00 €).
Es muss allerdings auf Seiten der Arbeitgeber auch (rechtliche oder steuerliche) Nachteile geben, denn es wird sehr wenig von dieser Alternativlösung zum Mini-Job Gebrauch gemacht, jedenfalls nach meiner Erfahrung. Sicher kann dazu der eine oder andere User (kann auch gern ein Experte/in sein) etwas schreiben.
Hier noch ein Link zu einem Gleitzonenrechner - https://www.tk-lex.tk.de/web/guest/rechner?displayContentKey=5OfBSHaF%2BoZk35r4Qc7iiNf3HjzoV4OGmKJWHWDfzFYJjFIw93ynvgwsjCW4oOZmuo%2FriDB70w68x%2FiAGdRQ2w%3D%3D
Gruss
Czauderna

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Das hilft sehr, das erwähnt zu haben, hatte ich nicht mehr auf dem Plan, obwohl schon mal gehört.Ist natürlich noch ein wichtiger Punkt, der für diese Lösung spricht.

Oder ist es vielleicht so, dass der übliche Platz des Minijobs der neben einer Hauptbeschäftigung ist? Was mit einem Job in der Gleitzone meines Wissens nicht geht, weil der ist ja auch eine Hauptbeschäftigung?

Vielen Dank für Deine Einschätzung, Guenter!
farout

Nicht zu vergessen die vielen Mini-Job-Frauen, die keine eigene Krankenversicherung benötigen, weil sie über ihren Ehemann familienversichert sind. Nur für diese „lohnt“ sich ein Mini-Job überhaupt.
Die Nachteile - z.B. kein Aufbau eines eigenen Rentenkontos - zeigen sich erst Jahre später.

Gruß

Hallo,
na ja, man kann ja in der Rentenversicherung auch bei einem 450,00 € Job selbst auch Rentenversicherungsbeiträge zahlen, die auch dann dem Rentenkonto gutgeschrieben werden, kommt aber nix wirklich Nennenswertes heraus, außer das man damit ggf. überhaupt erst sich eine Rentenanwartschaft (60 Kalendermonate) erwirbt. Ich halte in erster Linie den nicht vorhandenen Krankengeldanspruch und Arbeitslosengeldanspruch als den größten Nachteil.
Das mit den „Mini-Job-Frauen“ - so etwas gab es früher auch schon nannte sich u.a. auch „mitarbeitende Ehefrau“ - die standen mehr als 40 Stunden in der Woche im Laden, der ihrem Ehemann gehörten und waren überhaupt nicht als Arbeitnehmerin gemeldet. Wenn man solchen Frauen heute nach ihrer eigenen Rente fragt, da kommt oftmals „keine eigene Rente“ als Antwort
und wenn der inzwischen verstorbene Ehemann selbst auch seinerzeit an seiner Altersversorgung gespart hat, dann sieht es bitter aus.
Gruss
Czauderna

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