Minijob vom Unterhalt abziehen? Wieviel bleibt übr

Hallo,
ich bin 19 Jahre, Schülerin, lebe bei meiner Mutter, die vollen Unterhalt an mich zahlt (wird natürlich mit dem Lebensunterhalt verrechnet)mein Vater erhält Trennungsunterhalt von meiner Mutter und hat jetzt Hartz 4 beantragt. Das Amt will nun wissen, wieviel ich in meinem Minijob verdiene. Mein Verdienst ca. 200 € mtl. soll nun mit dem Unterhalt meiner Mutter an mich abgezogen werden, damit mein Vater mehr Unterhalt verlangen kann.
Meine Frage ist nun, wieviel von meinem Verdienst wird mir abgezogen bzw. angerechnet?

der Verdienst wird voll angerechnet.

Gruss

hallo,
der Verdienst wird auf deinen Unterhalt voll angerechnet…

lisa

sorry, da kann ich dir leider nichts dazu sagen.
Alles gute

Hallo! Es sind dann 90 euro selbsbehalt für Schüler.

Um genauer antworten zu können, benötigt man mehr Infos.
Gibt es einen Mietvertrag zwischen dir und deiner Mutter?
Wieso zahlt deine Mutter Unterhalt an dich- denn verpflichtet wäre sie nicht!!!
So kann das Amt darauf bestehen, bzw. dein Vater, dass deine Mutter den Regelsatz an deinen Vater zahlen muss-
vorrausgesetzt, dass genug Geld für dich und deine Mutter übrig bleibt.
Siehe hierzu die Düsseldorfer Tabelle.
Liebe Grüße

Hallo,

wenn eine „allgemeinbildende“ Schule (z.B. Gymnasium, Gesamtschule ö.ä.) besucht wird, bist Du minderjährigen Kindern gleichgestellt.

Eine Argumentation wäre hier, dass Dein Minieinkommen durch ÜBEROBLIGATORISCHE Tätigkeit (siehe http://www.juraforum.de/lexikon/ueberobligatorische-… ) erwirtschaftet wird und daher ganz (notfalls teilweise) nicht anrechenbar ist.

Ob die Hartz-IV-Behörden „einknicken“ kann ich Dir nicht versprechen, aber es könnte funktionieren.

Gruß

der Verdienst wird voll angerechnet.

Gruss

Vielen Dank

Hallo! Es sind dann 90 euro selbsbehalt für Schüler.

Hallo,
Vielen Dank, aber was heißt das jetzt genau? Jeden Monat darf ich nur 90 € behalten?

Hallo,
vielen Dank. Ich besuche ein Berufskolleg in der 12. Klasse und werde nächstes Jahr im Sommer mein Voll-Abi hoffentlich bestehen. Lt. Anwalt meiner Mutter bin ich im Unterhalt vorangig gegenüber meinem Vater und zwar mit dem vollen Betrag der Düsseldorfer Tabelle. Wovon sollte ich denn Leben?
Einen Mietvertrag gibt es nicht!

Hallo,

vielen Dank, ja ich besuche ein Berufskolleg zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Bin zur Zeit in Klasse 12 und nächstes Jahr hoffe ich den Abschluss zu machen, dann möchte ich gerne studieren. Da meine Mutter auch noch Unterhalt an meinen Vater zahlt, verdiene ich mir mit dem Nebenjob mein Taschengeld und lege etwas für das Studium zurück.

Hi, danke für die Infos. Erstmal viel Glück- nun zu der Sache.
Die Ämter machen es sich sehr einfach.
Eine alleinstehende Person bekommt 354€ plus Miete, eventuell noch Zusatzleistungen.
Du verdienst 200€ plus den Unterhalt abzüglich Lebensunterhaltungskosten-
Rechnungsbeispiel:
200€ Verdienst zzgl. 400€ Unterhalt minus
354€ Regelsatz Hartz 4 minus 200€ Miete.
600€- 554€ macht 46€ die angerechnet werden könnten.
Allerdings sind diese Infos nicht verbindlich, beruhen lediglich auf eigene Erfahrungen.
Liebe Grüße

alles wird angerechnet, vom Kindergeld über Taschengeld und Job, jeder Cent.Da sind die sehr großzügig.
Gruss

Hallo! Ja,von den 200 euro selbsverdientem Geld dürfen Sie 90 euro behalten, der Rest fließt in die Berechnung des Unterhalts des Vaters mit ein.Das heißt aber nicht daß 110 euro weg sind. Es heißt ,daß von den 110 euro unterhalt an den Vater gezahlt wird.Es wird sich die Summe der Einnahmen auf 110 euro erhöhen, von der dann Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnet wird. Es werden ja immer je nach höhe Prozente angesetzt .Wieviel weiß ich jetzt nicht.Sie werden also so um die 20 oder 30 euro an den Vater zahlen müssen.Vielleicht mehr oder weniger, kommt drauf an wieviel das Gesammteinkommen von Ihnen und eurer Mutter ist. Aber ich möchte auch dazu Ihnen mitteilen, daß die Angaben ohne Gewähr sind. Ich kann mich auch irren!

100€ sind dir der Rest wird berechnet