Hallo
Man hat einen Halbtagsjob, wo man so 800-900 Euro verdient, Steuern zahlt, Krankenversicherung und diese ganzen Abzüge.
Nun möchte man noch einen 400-Euro Job annehmen. Auch andere Kollegen machen dies und ist auch erlaubt. Sie sagen, das man da keine weiteren Abzüge hat (lediglich ein paar Euro für die Rentenversicherung).
Nun hat man sich mit dem Zweitchef zunächst darauf geeinigt, das man 10 Stunden in der Woche arbeitet für diese 400 Euro.
Dann meint er aber, das er das lieber als „Minijob“ machen würde und den Mitarbeiter „Nach Bedarf anrufen“ und dann mal nach einem Monat zu sehen, was da an Stunden zusammenkommt.
Nun wollte ich mal fragen: Gibts da einen Unterschied zwischen „Mini-Job“ und diesen „400 Euro job“? Ich meine, es bringt ja nichts, wenn man beim Mini-Job hinterher 470 Euro verdient und dann Abzüge hat, das man dann nur noch 300 Euro ausbezahlt bekommt oder so…
Und der Chef sagte recht Expliziet, das der Mitarbeiter sich das von der Firma schriftlich geben lassen soll, das er den Minijob antreten darf…
Das zwischen beiden Jobs vom Gesetz her 10 Stunden Ruhezeit liegen müssen ist bekannt und wird auch eingehalten.
Des weiteren würde mich interessieren, ob Mini-Job oder 400 Euro Jobs auch einen „Urlaubsanspruch“ haben, oder wie das normalerweise geregelt wird?
so nicht ganz richtig, wer am 31.12.2012 noch einen „alten“ Minijob hat, für den bleibts dabei und der darf weiterhin nur 400 Euro im Monat verdienen um noch als Minijob durchzugehen. Keine Änderung im SV-Recht ohne tausend Übergangsvorschriften.
Nun hat man sich mit dem Zweitchef zunächst darauf geeinigt,
das man 10 Stunden in der Woche arbeitet für diese 400 Euro.
Dann meint er aber, das er das lieber als „Minijob“ machen
würde und den Mitarbeiter „Nach Bedarf anrufen“ und dann mal
nach einem Monat zu sehen, was da an Stunden zusammenkommt.
Der Unterschied ist nur, daß der AG offensichtlich nicht mehr auf 10 Stunden pro Woche festgelegt sein will. Dennoch müßte eine Mindestanzahl an Wochenstunden auch bei Arbeit auf Abruf vereinbart werden, sonst ändert sich nämlich gar nix…
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html
Absatz 1, Satz 3
Und der Chef sagte recht Expliziet, das der Mitarbeiter sich
das von der Firma schriftlich geben lassen soll, das er den
Minijob antreten darf…
Den Rechtsanspruch würde ich erst einmal verneinen, aber wenn es keinem schadet, warum sollte man dem Wunsch des AG nicht nachkommen?
Des weiteren würde mich interessieren, ob Mini-Job oder 400
Euro Jobs auch einen „Urlaubsanspruch“ haben, oder wie das
normalerweise geregelt wird?
Alles ganz normal. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Erholungsurlaub von mindestens 4 Wochen, Sonderzuwendungen wenn alle sozialversicherungspflichtigen AN diese auch bekommen usw. Im Hinblick auf die Rechte und Pflichten gibt es in der arbeitsrechtlichen Theorie 0,00% Unterschiede zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html
In der Praxis sieht das natürlich ganz anders aus…
Danke für die Informationen. War ja doch sehr lehrreich
Das mit dem Urlaub finde ich ja prinzipiell erstmal „Schwer umsetzbar“.
Also mal den Fall, das man „auf Abruf“ arbeitet. Also in der einen Woche Montags und Dienstags, dann in der nächsten Woche Donnerstags bis Samstags, darauf die Woche gar nicht usw.
Dann könnte der Chef ja schnell urteilen, das man seinen Urlaub „schon genommen hat“… Oder das der Arbeitnehmer eine ganze Woche Urlaub nehmen muß, wo er vielleicht nur an zwei Tagen gearbeitet hätte
Aber, das ist bei diesem „speziellen Fall“ ohnehin schwer festzustellen. Ich denke, das man sich da mit dem AG einfach einigt…
Nur muß man halt wissen, „das da was ist“… Ich meine, wenn man 2 Tage in der Woche arbeitet… Da sind 30 Tage Urlaub ja ganz anders „abzubauen“, als wenn man die ganze Woche arbeitet
Aber wie gesagt… Das würde ich in diesem Fall nicht so eng sehen. Nur schön, das man Anspruch hat. Und der Rest ebenso (Lohnfortzahlung - Aber Prinzipiell genauso schwer abzurechnen).