Minijob, wählbare Arbeitszeit, Entgeltfortzahlung

Hallo Ihr Könner!

Habe mich jetzt schon durch verschiedenste Threads zu dem Thema gewurschtelt, und bisher noch keine Antwort auf diese Situation gefunden:

Eine Firma betreibt ein Call Center, in dem Mitarbeiter auf Minijob-Basis arbeiten.

Da es insgesamt genug zu tun gibt, können die Mitarbeiter sich zu fast 100% frei aussuchen wann sie arbeiten kommen. Hauptsache irgendwann zwischen 9:00 und 18:00. Die Stunden werden notiert und am Monatsende bezahlt.

Wie verhält sich hier nun die Lage bei Urlaubsgeld, Feiertage und Krankheit?

Feiertage ist ja so: Wenn jemand z.B. Montags seinen festen Tag hat, und Montag ist mal ein Feiertag, hat der MA das Recht das Gehalt für den Tag zu bekommen. Was ist nun, wenn es keine festen Tage gibt?

Urlaubsgeld habe ich so verstanden: Es gibt rechtliche Vorgaben, bei welcher Arbeitstagenanzahl pro Woche wie viele Urlaubstage dabei sind. Wie wird dies in obige Situation gehandelt, wenn ein MA mal 5 Tage in der Woche (z.B. Semesterferien) und mal 2 Monate GAR nicht (wegen Klausurphase) da ist?

Krankheitsfall: Rein rechtlich verstehe ich es so: Ich habe mit Chef vereinbart, ich komme Montag. Ich bin Montag krank (Erkältung, heiser, was auch immer). Rein rechtlich besteht für den Montag ja Entgeltfortzahlung, richtig? Was ist, wenn ich dafür stattdessen am Donnerstag komme? Und wie ist das wenn der Montag, wie in obiges Beispiel, gar nicht fest vereinbart ist, sondern „komm wann du willst“ gilt? Kann mir nicht vorstellen, dass ein MA jedes Mal wenn er krank ist, einfach dann an dem Tag behauptet, eigentlich zur Arbeit gewollt zu haben und dementsprechend bezahlt wird, oder?

Und wie sieht die Lohnfortzahlung aus, wenn jemand mal 2 Wochen gar nicht, und dann 3 Wochen fast jeden Tag arbeitet. Wenn diese Person jetzt krank wird… WAS wird dann als Lohnfortzahlung angesetzt?

Früher als ich in einer Kneipe gejobbt habe, hatte ich genau so die freie Wahl welche Schicht ich nehmen wollte (in Absprache mit den Kollegen) und es wurden einfach ausschließlich die Stunden bezahlt an denen ich auch da war. Ist dies rechtens? Weil vertragsrechtlich ausschliessen kannst du ja das Gesetz nicht.

Natürlich gibt es hier in der Regel ein „Verständniss“ dass die Freiheiten, die die MA geniessen, (z.B. dass sie sich frei nehmen können wann immer sie wollen, und ihre Arbeitszeit genau ihrem Stundenplan/ihrem Privatleben anpassen können) auf anderer Seite dadurch ausgeglichen werden, dass keiner dem Chef ans Bein pisst mit „Im Gesetz steht aber, Sie müssen mir den Montag bezahlen auch wenn ich nicht da war!“. Mich interessiert dennoch sehr, was denn die Rechtlage in diesem Fall sagt.

Hoffe, jemand kann mir das erklären :smile:

MfG, Stupendous

Hallo,
bei der Komplexheit Ihres gesamten Fragenkataloges würde ich Ihnen empfehlen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bei einem „Beratungsgespräch“ zu konsultieren. Wir dürfen hier keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben.
Ein Beratungsgespräch ist nicht teuer, oder wird ggf. (falls vorhanden) von Ihrer Rechtsschutzversichertung übernommen.
Viel Glück…, siebengebirgler