Minijob - Wann Abgaben auf AN abwälzen ?

Hallo,

ich suche mich gerade dumm und dämlich, werde aber nicht fündig, deshalb meine Frage hier:

Wenn man einen Minijob hat (und zwar nur den, keine sonstige Beschäftigung), ist beim Ehemann krankenversichert und verdient meist knapp unter 400 €, ist man doch sozialversicherungsfrei ? Das heisst, die Pauschalabgaben trägt der AG. Laut meiner Suche gibt es aber Ausnahmen, wo der AG die Abgaben auf den AN abwälzen kann, ich finde diese aber nicht ?! Was sind diese Ausnahmen und in welchem Gesetz stehen die ? In diesem Fall gibt es übrigens (noch) keinen Arbeitsvertrag, der so etwas regelt.

Ich hoffe, jemand weiß hier weiter ?

Ciao
Killy

Auch hallo.

Ich hoffe, jemand weiß hier weiter ?

Das ist wohl anzunehmen: http://www.400-euro.de/400/versicherung.html

HTH
mfg M.L.

Hallo,
nein das gibt es nicht - der Link im Artikel darunter sagt das auch
nicht aus.
Wenn die 400,00

Servus Killy,

eine explizite Quelle dafür, daß die pauschalen Abgaben zur Sozialversicherung nicht abgewälzt werden dürfen (die von Dir gesuchten Ausnahmen existieren nicht), gibts meines Erachtens deswegen nicht, weil das eine Ausnahme zur Regel wäre, so daß hier ex nihilo geschlossen werden darf.

Abgewälzt werden darf wie bei allen Formen der LSt-Pauschalierung die pauschale Lohnsteuer. Wobei die im Vergleich zu den ganzen 30% sowas wie den Dreck unterm Daumennagel ausmacht. Auch hierzu keine explizite Vorschrift im Gesetz, aber viele Urteile im Web.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

zunächst mal vielen Dank, insoweit wurde ich eigentlich bereits fündig, ich meine nur, ich hätte mal was gelesen, daß arbeitsvertraglich hier evtl. die Abgaben dem AN zugeschustert werden könnten ?!

Aber ich wüsste trotzdem gerne, wo man rechtliche Vorschriften findet, die muss es doch geben, in Deutschland gibts doch nichts ohne Gesetz ? :smile:

Vielleicht irgendwo im SGB ? Irgend ein Arbeits(schutz)gesetz ?
Im Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde ich nicht fündig, da gabs andere interessante Infos zum Mini- und Teilzeitjob (betrifft z.B. in diesem Fall Arbeit auf Abruf).

Oder hier: Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (betrifft Arbeitsverträge u.ä.)

Letzteres soll heißen, dass spätestens einen Monat nach Arbeitsaufnahme mindestens eine Niederschrift darüber gemacht werden soll, als was, wie lange und für wieviel Kohle man arbeitet und einiges mehr.

Ich frage nur, ob es ein Nachteil sein könnte, wenn ein Arbeitsvertrag gemacht wird, weil der Chef darin z.B. die Abgaben umwälzen dürfte (?) - daher meine Frage, nochmals zur Verdeutlichung: Kann in einem Arbeitsvetrag ein Abzug der Pauschalabgaben auf den AN festgelegt werden (rechtlich zulässig versteht sich :wink:)

Die -ich glaube- 2 % Steuer sind wirklich nicht schlimm, falls die abgezogen werden sollen. Aber das muss doch auch vorher deutlich vereinbart werden, oder irre ich mich ? Ohne abweichende Vereinbarung trägt sie doch der AG ?

Ciao
Killy

Hallo,
nein, das geht nicht.
Der Arbeitnehmer erhält für seinen Mini-Job Brutto-für Netto.,
d.h. sind 400,00 € vereinbart dann bekommt er auch 400,00€
überwiesen bzw. ausgezahlt. Nach diesen 400,00 € werden auch
die Pauschalen berechnet, die der Arbeitgeber zu zahlen hat.
Wenn natürlich von vorneherein soviel weniger wie 400,00 vereinbart
werden, dass der Arbeitgeber dann letztendlich nicht mehr als 400,00
insgesamt aufgewendet hat, dann ist das was anderes, aber das ist
keine Abwälzung im Sinne der Frage.
Gruss
Czauderna

Hallo und Danke erstmal !

Hallo,
nein, das geht nicht.
Der Arbeitnehmer erhält für seinen Mini-Job Brutto-für Netto.,
d.h. sind 400,00 € vereinbart dann bekommt er auch 400,00€
überwiesen bzw. ausgezahlt.

Vereinbart sind 10 E/Std. auf 400-Basis. Sonst nichts. Und das steht in der Anmeldung für die Knappschaft drin.

Wenn natürlich von vorneherein soviel weniger wie 400,00
vereinbart
werden, dass der Arbeitgeber dann letztendlich nicht mehr als
400,00
insgesamt aufgewendet hat, dann ist das was anderes, aber das
ist
keine Abwälzung im Sinne der Frage.

Das verstehe ich jetzt leider nicht so ganz *kopfkratz* Soll heißen, Arbeitgeber vereinbart z.B. daß der AN 350,- im Monat kriegt. Aber dann interessiert ihn ja doch eigentlich nicht, was der AG aufwendet ?

Aber das ist in der Tat nicht interessiert, es ist ja nur ein Stundenlohn vereinbart, als regelmäßige Wochenarbeitszeit 7,5 h, nix weiter. Als müssten in diesem Fall die vollen 10 E/Std. ausgezahlt werden, richtig ?
Danke für Eure Geduld bei diesen meinen Fragen :smile:

Ciao
Killy

Hallo,
wenn 10,00 € vereinbart wurden, werden auch 10,00€ ausgezahlt.
Gruss
Czauderna

Hallo,

ja vielen Dank, es sieht so aus, als würde alles so laufen wie es soll !

Ciao
Killy

Hallo,
wenn 10,00 € vereinbart wurden, werden auch 10,00€ ausgezahlt.
Gruss
Czauderna