Minijob - was wird bezhalt ?

Vor einige Zeit, habe ich gearbeitet in eine Firma als Helfer. Das war Minijob und Chef hat für mich bezhalt bekante 30% Steuer(z. 120€)monatlich).Trözt dieses 120€ monatlich, ich konnte nicht gehen zum Arzt und habe nicht Rentenansprüche. Wenn das so ist warum dann diese 120€ Ausgabe?

Hallo,

vorab der Hinweis, dass meine Auskünfte nur meine Meinung wiederspiegeln und keine Rechtsberatung darstellen.

Zur Frage:
Mit einem Minijob werden auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Krankenkassenbeiträge entfallen,wenn der Arbeitnehmer nicht oder privat versichert ist.
Es ist also zu klären, welche Krankenversicherung vorher bestand. Falls keine, dann reduziert sich der Arbeitgeberanteil,der Arbeitnehmer sieht aber keinen Unterschied. (Auszahlung brutto=netto)

Näheres hierzu auch zum Beispiel unter http://www.foerderland.de/309.0.html#c11893

Rentenansprüche entstehen nicht, wenn nicht in den letzten fünf Jahren mindestens drei volle Beitragsjsahre geleistet wurden, insgesamt fünf volle Beitragsjahre. Ersatzansprüche wie ALG2 werden angerechnet!

Hierzu siehe auch: http://www.consamburgo.esteri.it/Consolato_Amburgo/M…

Mit freundlichem Gruß

GeBITtech Zeiterfassung
http://www.gebittech.de

Wenn es ein Minijob war (400 € Basis) waren Sie auch Rentenversichert, und Krankenversichert. Anders geht es nicht. Oser es war Schwarzarbeit …

Hallo Sukysuky,

Eine geringfügie Beschäftigung können Sie bis zu einer Entgeltgrenze von einheitlich 400,-€ ausübern. Der Arbeitnehmer kann neben einer Hauptbeschäftigung auch einen Mini-Job haben. Der Mini-Job wird nicht durch Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung sozialversicherungspflichtig.

Der Arbeitgeber zahlt laut Gesetz eine 30%-ige pauschale Abgabe. Davon entfallen 15% auf die gesetzliche Rentenversicherung, 123% auf die gesetzl. Krankenversicherung und 2% auf Steuern. Der Arbeitnehmer zahlt hierbei gar nichts, und hat somit keinen Anspruch auf diese gesetzlichen Sozielversicherungen!

Ein Mini-Job ist/soll keine Hauptbeschäftigung sein, sonder eine Möglickeit für einen Zusatzerwerb!
Diese gesetzl. Regelung ist am 01.04.2003 einkrqaft getreten.

Mfg
O. B.

NORMALERWEISE versichert Dich Dein Arbeitgeber, sodass Du ganz normal zum Arzt gehen kannst!
NORMALERWEISE bezahlt Dein Arbeitgeber einen geringeren Steuersatz, der auch auf die Rente angerechnet wird.

Dann hat Dich wahrscheinlich Dein Arbeitgeber FALSCH informiert.

Einfach noch mal auf den Zahn fühlen .

Viel Glück dafür.
LG Andana

Hallo,
da sind sie bei mir falsch. Das hat mit der Arbeitssicherheit nichts zu tun.
MfG

Hallo sukysuky,

ich bin kein Experte im Arbeitsrecht , kann die Frage also nicht genau beantworten.

Nach meinem Wissen hättest Du einen kleinen „Aufpreis“ für die Krankenversicherung zahlen können, das hätte Dir dann den Arztbesuch ermöglich.

Diese 120 € gehen in den allgemeinen „Topf der Beiträge“, frag mich nicht warum…

Herzliche Grüße

speidergutt